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Accu Holding AG

DGAP-Adhoc: Accu Holding lädt zur ausserordentlichen Generalversammlung ein

Accu Holding AG  / Schlagwort(e): Generalversammlung

12.09.2014 19:48

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Accu Holding lädt zur ausserordentlichen Generalversammlung ein

Emmen, 12. September 2014 - Wie in der Accu-Medienmitteilung vom
1. September 2014 angekündet findet die ausserordentliche
Generalversammlung der Gesellschaft am 3. Oktober 2014 statt; die Einladung
dazu wird heute an ihre Aktionäre versendet. Der Verwaltungsrat wird der
Generalversammlung einen Aktiensplit sowie die Erhöhung des bedingten und
genehmigten Kapitals vorschlagen. Ein weiteres Traktandum ist die Neuwahl
von Daniel Brupbacher als neuen Verwaltungsrat. Weitere Informationen
entnehmen Sie den nachstehenden Traktanden.

Für Rückfragen:

Andreas Kratzer
Accu Holding AG
Gerliswilstrasse 17
6020 Emmenbrücke
 
a.kratzer@accuholding.ch
Telefon +41 44 318 88 00


Ausserordentlichen Generalversammlung der Accu Holding AG
Freitag, 3. Oktober 2014 um 17:00 Uhr
Im Restaurant Schlössli Utenberg, Utenberg 643, 6006 Luzern
Traktanden und Anträge

1. Aktiensplit der Namenaktien im Verhältnis 1:10 (Statutenänderung)

    Der Verwaltungsrat beantragt einen Aktiensplit im Verhältnis 1:10 durch
    Aufteilung des Nennwerts der bisherigen Namenaktien mit Nennwert von je
    CHF 100 auf jeweils 10 Namenaktien mit Nennwert von je CHF 10 und
    Änderung von Art. 4 der Statuten wie folgt:

Art. 4

1 Das Aktienkapital beträgt CHF 12'600'000 (Schweizerfranken zwölf
Millionen sechshunderttausend) eingeteilt in 1'260'000 voll einbezahlte
Namenaktien zu nom. CHF 10.- (Schweizerfranken zehn).



2. Erneuerung und Erhöhung des genehmigten Kapitals(Statutenänderung)

    Der Verwaltungsrat beantragt, Art. 4a Abs. 1 der Statuten durch
folgenden    neuen Art. 4a Abs. 1 zu ersetzen (Verlängerung um zwei Jahre,
Erhöhung des genehmigten Kapitals sowie Anpassung des Nennwerts gemäss
Traktandum 1):

Art. 4a (Genehmigtes Kapital)

  1 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 3. Oktober 2016
    das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 6'300'000 durch Ausgabe von
    höchstens 630'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem
    Nennwert von je CHF 10.- zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind
    gestattet.



3. Erhöhung des bedingten Kapitals (Statutenänderung)

    Der Verwaltungsrat beantragt, Art. 4b Abs. 1 der Statuten durch
folgenden neuen Art. 4a Abs. 1 zu ersetzen (Verlängerung um zwei Jahre,
Erhöhung des genehmigten Kapitals sowie Anpassung des Nennwerts gemäss
Traktandum 1):

Art. 4b (Bedingtes Kapital)

  1 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 530'000 voll zu
    liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 10.- um höchstens CHF
    5'300'000 erhöhen, durch freiwillige oder Pflichtausübung von Wandel-
    und/oder Optionsrechten, welche in Verbindung mit auszugebenden oder
    bereits begebenen Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen
    Finanzierungsinstrumenten der Gesellschaft oder einer ihrer
    Konzerngesellschaften, und/oder durch Ausübung von Optionsrechen,
    welche von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften
    ausgegeben werden.



4. Anpassung der Bestimmung zur Beschränkung resp. Aufhebung des
    Vorwegzeichnungsrechts der Aktionäre (bedingtes
Kapital)(Statutenänderung)

    Der Verwaltungsrat beantragt, in Anlehnung an die Ausnahmebestimmung
von Art. 4a Abs. 3 lit. d zum genehmigten Kapital auch die Verwendung von
bedingtem Kapital flexibler zu gestalten und somit Art. 4b Abs. 3 lit. c
wie folgt neu zu formulieren:

Art. 4b

 3 c) solche Instrumente zur Erschliessung neuer Investorenkreise oder für
eine rasche und flexible Beschaffung von Fremd- resp. Eigenmitteln
ausgegeben werden, und eine Platzierung mit Einräumung des
Vorwegzeichnungsrechts nur schwer, mit bedeutend grösseren Kosten oder zu
wesentlich schlechteren Bedingungen möglich wäre.



5. Anpassung an neuen Nennwert zufolge Aktiensplit (Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, den Art. 4b Abs. 6 gemäss der Anpassung des
Nennwerts gemäss Traktandum 1 wie folgt anzupassen.

Art. 4b

 6 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 100'000
vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 10.- Nennwert um
höchstens CHF 1'000'000 erhöhen durch Ausübung von Bezugsrechten, welche
den Mitarbeitern oder Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft
oder einer ihrer Konzerngesellschaften nach Massgabe eines oder mehrerer
Reglemente des Verwaltungsrates direkt oder indirekt gewährt werden. Das
Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre der
Gesellschaft sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten
auf Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrates und/oder an Mitarbeiter der
Gesellschaften und/oder ihrer Konzerngesellschaften kann zu einem unter dem
Börsenkurs liegenden Preis erfolgen.



6.  Wahl in den Verwaltungsrat

Neuwahl

Der Verwaltungsrat beantragt, Daniel Brupbacher als Mitglied des
Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen
Generalversammlung neu zu wählen.

 Daniel Brupbacher besitzt einen lückenlosen Leistungsausweis im Bank-
respektive Finanzsektor. Zuletzt war er als Head UHNWI Private Banking
Schweiz und zuvor als Leiter des Bereichs Assets Management Schweiz bei der
Credit Suisse verantwortlich.

Seit diesem Jahr ist er Inhaber der ACUMEN Capital AG und als unabhängiger
Berater für Verwaltungsrats- und Private Equity Mandate tätig. Er ergänzt
den bisherigen Verwaltungsrat als ausgewiesener Finanzexperte optimal.



Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates sind aus dem
Geschäftsbericht im Teil "Corporate Governance" zu entnehmen oder auf der
Homepage der Accu Holding AG einzusehen.




Accu Holding AG - Unternehmensprofil
Die Accu Holding AG ist eine an der SIX Swiss Exchange kotierte
Gesellschaft mit Sitz in Emmenbrücke. Sie konzentriert sich auf die beiden
Geschäftsfelder 'Industrielle Garne' und 'Oberflächentechnologie' und
beteiligt sich an technologisch führenden Gesellschaften, die in Europa,
Asien und Amerika in attraktiven Marktnischen tätig sind. Industrielle
Garne umfasst die Entwicklung und Fertigung von Garnen auf Polymer- und
Polyamid-Basis. Diese werden beispielsweise in der Herstellung von Airbags,
Reifen, mechanischen Gummiwaren (MRG) wie Transportbänder, Schläuche und
Transmissionsriemen, sowie für die Produktion von Seilen und Netzen
eingesetzt. Der Bereich Oberflächentechnologie umfasst die Bereiche
Härtereien und High-Tech-Dünnschicht-Beschichtungszentren der neuesten
Generation. Damit werden in Europa und den USA für Nischenmärkte in der
Automobil-, Luftfahrt-, Medizin-, Erdöl-, Prozess- und Fertigungsindustrie
hochwertige Produkte hergestellt.



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Zusatzmaterial zur Meldung:
Dokument: http://n.equitystory.com/c/fncls.ssp?u=OKBSRBMXBX
Dokumenttitel: Accu Ad-Hoc aoGV 12092014


12.09.2014 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

EQS veröffentlicht regulatorische Mitteilungen, Medienmitteilungen
mit Kapitalmarktbezug und Pressemitteilungen.
Die EQS Gruppe verbreitet Finanznachrichten für über 1'300
börsenkotierte Unternehmen im Original und in Echtzeit.
Das Schweizer Nachrichtenarchiv ist abrufbar unter
http://switzerland.eqs.com/de/News

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Sprache:                Deutsch
Unternehmen:            Accu Holding AG
                        Gerliswilstrasse 17
                        6021 Emmenbrücke
                        Schweiz
Telefon:                +41 44 318 88 00
Fax:                    +41 44 318 88 02
E-Mail:                  info@accuholding.ch
Internet:            www.accuholding.ch
ISIN:                   CH0001366332
Valorennummer:
Börsen:                 SIX

Ende der Mitteilung                             EQS Group News-Service

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