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Fairfield Greenwich Securities, Vergleich in der Sammelklage

York (ots/PRNewswire)

Diese Mitteilung erfolgt aufgrund einer Anordnung des United States District Court for the Southern District of New York [US-Bezirksgericht für den Bezirk New York Süd] im Verfahren Anwar v. Fairfield Greenwich Limited, No. 09-cv-118.

AN: Alle wirtschaftlichen Eigentümer von Anteilen oder Kommanditbeteiligungen an Fairfield Sentry Limited, Fairfield Sigma Limited, Fairfield Lambda Limited, Greenwich Sentry, L.P. und Greenwich Sentry Partners, L.P. (gemeinsam die "Fonds") zum 10. Dezember 2008 (entweder als eingetragene Inhaber oder auf das Konto eines Anteilseigners oder Kommanditisten zurückführbar) ("wirtschaftliche Eigentümer"), die einen Nettoverlust des Kapitaleinsatzes in die Fonds erlitten haben (gemeinsam die "Settlement Class"). Falls Sie in die vorstehende Definition dieser Gruppe fallen, könnte Ihnen eine Zahlung im Rahmen des Vergleiches in der Sammelklage zustehen.

Diese Mitteilung wurde von einem Bundesgericht genehmigt. Es handelt sich nicht um die Aufforderung eines Rechtsanwaltes.

SIE WERDEN HIERMIT BENACHRICHTIGT, dass am 6. Mai 2016, um 9:30 vormittags, auf Anordnung des United States District Court for the Southern District of New York eine Anhörung vor dem Richter Victor Marrero im Daniel Patrick Moynihan United States Courthouse, 500 Pearl Street, New York, New York (das "Gericht") zum Zwecke der Feststellung stattfindet, (1) ob die vorgeschlagene Schadensregulierung gegen die PwC-Beklagten (PricewaterhouseCoopers LLP [Kanada], PricewaterhouseCoopers Accountants N.V. [Niederlande] und PricewaterhouseCoopers International Limited) in der vorstehend genannten Klage über einen Betrag von $ 55.000.000 in bar vom Gericht als fair, vernünftig und ausreichend gebilligt wird; (2) ob die Klage gegen die PwC-Beklagten gemäß den Bedingungen des Vergleichsvertrages vom 6. Januar 2016 abgewiesen werden soll; (3) ob der Vorschlag zur Verteilung der Vergleichserlöse (der "Verteilungsplan") fair, vernünftig und ausreichend ist und daher genehmigt werden soll; und (4) ob dem Antrag des Hauptanwaltes der Kläger auf Bezahlung der in Zusammenhang mit dieser Klage entstandenen Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen stattgegeben werden soll.

Falls Sie am 10. Dezember 2008 ein wirtschaftlicher Eigentümer von Anteilen oder Kommanditbeteiligungen an einem oder mehreren der Fonds waren und einen Nettoverlust des Kapitals Ihrer Investition an diesen Anteilen oder Kommanditbeteiligungen erlitten, könnten Ihre Rechte von diesem Vergleich betroffen sein, einschließlich des Verzichtes auf und Verfalls von Ansprüchen, die Ihnen in Zusammenhang mit dem Eigentum an Anteilen an den Fonds zustehen. Nettoverlust bedeutet die von einem wirtschaftlichen Eigentümer durchgeführte Barinvestition in einem Fonds, sei es direkt oder indirekt, durch einen oder mehrere Vermittler, abzüglich des Gesamtbetrages von Rückkäufen oder Entnahmen oder Einziehungen aus irgendeiner Quelle durch den wirtschaftlichen Eigentümer aus oder in Zusammenhang mit demselben Fonds.

Falls Sie ein Mitglied der Settlement Class sind, müssen Sie ein Forderungsnachweis- und Freigabeformular [Proof of Claim and Release form] spätestens am 23. Mai 2016 eintreffend zum Nachweis der Berechtigung des Anspruches einreichen, um an der Verteilung des Netto-Vergleichsfonds teilzunehmen.

Falls Sie aus der Settlement Class ausgeschlossen werden wollen, müssen Sie einen Antrag auf Ausschließung bis spätestens am 1. April 2016 eintreffend einreichen. Sämtliche Einsprüche gegen irgendeinen Aspekt des Vergleiches müssen spätestens am 1. April 2016 beim Gericht eingereicht werden.

Falls Sie eine detaillierte Benachrichtigung über die Bedingungen des Vergleiches oder das Forderungsnachweis- und Freigabeformular erhalten wollen, können Sie diese schriftlich bei Fairfield Greenwich Securities Litigation, c/o Rust Consulting, Inc., P.O. Box 2874, Faribault, MN 55021-8674, oder info@FairfieldGreenwichLitigation.com oder www.FairfieldGreenwichLitigation.com anfordern.

RUFEN SIE KEINESFALLS DAS GERICHT, DAS GERICHTSSEKRETARIAT ODER IRGENDEINEN DER BEKLAGTEN ODER VERTEIDIGER DER BEKLAGTEN IN ZUSAMMENHANG MIT DIESER MITTEILUNG AN.

DATUM: 1. FEBRUAR 2016

AUF ANORDNUNG DES GERICHTES UNITED STATES DISTRICT COURT SOUTHERN 
DISTRICT OF NEW YORK

Kontakt:

Robert C. Finkel
Wolf Popper LLP
+1 (212) 759-4600

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  • 09.09.2015 – 15:01

    Vergleich im Verfahren zur Sammelklage zu Fairfield-Greenwich-Wertpapieren

    New York (ots/PRNewswire) - Folgendes wurde gemäß der Weisung des Bezirksgerichts der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York im Verfahren Anwar v. Fairfield Greenwich Limited, No. 09-cv-118 bekannt gegeben. AN: Alle wirtschaftlich Berechtigten an Aktien oder Limited-Partnership-Anteile von Fairfield Sentry Limited, Fairfield Sigma Limited, ...