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Überparteiliches Komitee «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache»

«Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache»: SGK-Kommission ignoriert Gewissensentscheid von Hunderttausenden

Bern (ots)

Am Donnerstag, 1. November 2012, erhielt das Initiativkomitee Gelegenheit, zum Auftakt der nationalrätlichen Debatte über die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» das Volksbegehren vor der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) zu erläutern. Die Kommission hat - wie nicht anders zu erwarten war - eine ablehnende Empfehlung zuhanden des Nationalrats verfasst und damit eine Gelegenheit verpasst, einen Entscheid zu treffen, der die Gewissensfreiheit von Hunderttausenden von Bürgerinnen und Bürgern respektiert und neue, gewichtige Argumente berücksichtigt. Voraussichtlich wird das Volk in rund anderthalb Jahren über die Vorlage abstimmen können.

Die Volksinitiative wurde am 4. Juli 2011 mit 110'000 gültigen Unterschriften eingereicht und verlangt, dass Abtreibungen und Mehrlingsreduktionen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung gestrichen werden. Abtreibungen sollen privat finanziert werden, damit niemand gegen sein Gewissen gezwungen wird, Abtreibungen mitzufinanzieren.

Das Komitee hat mit der Ablehnung durch die SGK gerechnet, denn erfahrungsgemäss wird kaum je eine Volksinitiative in den parlamentarischen Kommissionen gutgeheissen. Trotzdem stellt das Komitee fest, dass der Kommissionsentscheid vor allem von der Furcht geprägt ist, die Volksinitiative könne den niederschwelligen Zugang zur straflosen Abtreibung in der Schweiz erschweren. Tatsache ist hingegen, dass sich die Volksinitiative nicht gegen die straflose Abtreibung richtet, sondern nur gegen deren Finanzierung aus dem Prämientopf der obligatorischen Krankenversicherung.

Mit einem Ja zur Volksinitiative hätte die Kommission die Gewissensfreiheit der Krankenversicherten respektiert, welche nicht gezwungen werden wollen, Abtreibungen mitzufinanzieren. Gleichzeitig hätte sie den Willen zum Ausdruck bringen können, die Krankenversicherung von Leistungen zu entschlacken, die dort nicht hingehören. Die Krankenversicherung soll heilen und Leben retten, nicht aber das Töten von ungeborenen Kindern finanzieren. Schwangerschaft ist keine Krankheit. Deshalb gehören Abtreibungen nicht in den Leistungskatalog der Krankenversicherung.

Neue Argumente nicht berücksichtigt

Das Komitee hat der nationalrätlichen Kommission die zwei folgenden, bisher noch nicht öffentlich diskutierten, neuen Argumente präsentiert:

1. Der europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hatte im Rahmen des Stammzellen-Urteils vom 18. Oktober 2011 festgehalten, dass die Patentierung von embryonalen Stammzellen deshalb nicht erlaubt werden könne, weil der Embryo von Anfang an ein menschliches Wesen sei, und die Patentierung die Achtung seiner Menschenwürde beeinträchtigen würde. In analoger Weise hat nun das Komitee dargelegt, dass auch die obligatorische Versicherung der Abtreibung die Achtung der Menschenwürde beeinträchtigt. Wie das Gericht nicht die Stammzellenforschung an sich kritisierte, sondern den staatlichen Patentschutz auf Stammzellen, kritisiert die Volksinitiative auch nicht die straflose Abtreibung, sondern deren obligatorische Versicherung. Hier hat es die Kommission verpasst, einen zukunftsweisenden Entscheid zu treffen, welcher der Menschenwürde des vorgeburtlichen Kindes gerecht wird.

2. Das Komitee hat der Kommission erläutert, dass in Österreich die private Finanzierung der Abtreibung seit über 37 Jahren erfolgreich praktiziert wird, ohne dass in all den Jahren negative Auswirkungen, wie etwa illegale Abtreibungen oder Reisen ins Ausland, bekannt geworden wären. Österreich kennt seit jeher eine etwa dreimal höhere Abtreibungsrate als die Schweiz. Auch das ist ein Indiz dafür, dass die private Finanzierung für Frauen kein Hindernis darstellt, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Das österreichische Modell hat hingegen den Vorteil, dass es die Gewissensfreiheit der Bürgerinnen und Bürger respektiert.

Schliesslich wurde in der Kommission das Kostenargument diskutiert: Die Einsparungen der Krankenversicherung betragen gemäss Angaben des Bundesrates 15-20 Millionen Franken (2009) oder 8 Millionen (2012) pro Jahr. Das sei im Verhältnis zu den Milliardenbeträgen, welche die obligatorische Krankenversicherung pro Jahr umsetzt, vernachlässigbar. Die Vertreter des Komitees hielten dem entgegen, den Bürgerinnen und Bürgern gehe es weniger um die Höhe des Betrages, als um die Tatsache, dass sie nicht gezwungen werden wollen, etwas mitzufinanzieren, was gegen ihr Gewissen gehe. Da ist schon ein kleiner Betrag zuviel.

Kontakt:

Überparteiliches Komitee «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache»
Postfach
4142 Münchenstein
Tel.: +41/61/415'20'57
Internet: www.privatsache.ch