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Kartellgesetz: Schweizerischer Baumeisterverband enttäuscht von WAK Ständerat

Zürich (ots)

Der Schweizerische Baumeisterverband ist enttäuscht über den Eintretens-Entscheid der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) zur Revision des Kartellgesetzes. Mit der Umkehrung der Beweislast zulasten der Unternehmen und dem Teilkartellverbot verletzt die Revision zentrale Schweizerische Rechtsgrundsätze und die EMRK-Unschuldsvermutung.

Wenn Firmen zusammenarbeiten, erhöht dies in den meisten Fällen die wirtschaftliche Effizienz. Schädlich sind Kooperationen hingegen, wenn sie missbraucht werden, um den Wettbewerb auszuschalten. Ob dies der Fall ist, ist oft schwer zu beurteilen; es muss von der Wettbewerbskommission Weko bewiesen werden.

Diese bewährte Regelung will die Revision des Kartellrechts nun ändern: Kooperationen und andere Formen der Zusammenarbeit zwischen Firmen sollen neu grundsätzlich untersagt werden; es sei denn, die Unternehmen beweisen, dass ihre Kooperation den Wettbewerb nicht schädigt.

Diese Umkehrung der Beweislast zwingt KMU, auf teure Juristen und spezialisierte Ökonomen zurückzugreifen, um bei jeder Kooperation formell zu beweisen, dass diese nicht wettbewerbsschädigend ist. Für zahlreiche kleinere und mittlere Firmen ist dieser Zusatzaufwand nicht verkraftbar.

Ebenfalls als Kartellabreden verboten werden sollen Regieansätze, Kalkulationshilfen, Statistiken und weitere Dienstleistungen, welche die Branchenverbände den KMU zur Verfügung stellen. Viele Firmen ohne voll ausgebaute administrative Infrastruktur sind ohne diese Dienstleistungen in ihrer Existenz bedroht.

Nachdem das Kartellrecht bereits 1995 und 2003 revidiert wurde, besteht kein Anlass, mit einer neuerlichen Revision schon wieder neue Unsicherheit zu schaffen.

Der Schweizerische Baumeisterverband setzt sich für einen fairen Wettbewerb mit klaren Regeln ein. Richtiges Instrument dazu ist das bestehende Kartellgesetz. Damit können Beeinträchtigungen des Wettbewerbs schon heute wirksam bekämpft und Missbräuche gebührend sanktioniert werden.

Kontakt:

Martin A. Senn
Vizedirektor SBV
Leiter Departement Politik + Kommunikation
Tel.: +41/44/258'82'60
Mobile: +41/79/301'84'68
E-Mail: msenn@baumeister.ch

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