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Europäische Parlamentsmitglieder verlangen einen fairen Prozess für inhaftierte Männer in Bergkarabach

Aserbaidschan (ots/PRNewswire)

Parlamentsmitglieder aus 24 europäischen Nationen haben eine Eingabe unterzeichnet, die dazu aufruft, dass zwei Männer, die von einem international nicht anerkannten Gericht im armenisch besetzten Bergkarabach zu Haftstrafen verurteilt wurden, einen fairen Prozess gemäss Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention erhalten sollen.

Die 2, der russische Staatsangehörige Dilgam Asgarov und der aserbaidschanisch Bürger Shahbaz Guliyev, wurden von der armenischen Armee in der armenisch besetzten Region Kalbajar von Aserbaidschan im Juni letzten Jahres gefasst und dann für Mord durch ein "Gericht in erster Instanz der Republik Bergkarabach" verurteilt.

Die Eingabe vor der europäischen Ratsversammlung wurde von 46 Ministerpräsidenten unterzeichnet und appelliert unter der Voraussetzung, dass sie in einer "Republik" verurteilt wurden, die ein "nicht anerkanntes Separatistenregime" ist, das keine internationalen Verträge unterzeichnet hat, die "Menschenrechte oder ein Gesetzesrecht" garantieren.

Zu den 46 Unterzeichnern zählen Parlamentsmitglieder aus Irland, Spanien, Italien, Finnland, Ukraine und Kroatien.

Die Eingabe wurde am 5. Februar durch den aserbaidschanischen PACE-Delegierten Suleymanov, der sagte, dass der Fall der beiden Männer unter der Voraussetzung, dass die vermeintliche Gesetzesverletzung auf einem international als aserbaidschanisch anerkannten Boden stattfand, nur durch ein aserbaidschanisches Gericht legal verhandelt werden können, auf den Tisch gelegt. Er sagte, dass die Strafe für das illegale Betreten von Bergkarabach aus dem gleichen Grund nicht sei.

Asgarov wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und Guliyev zu 22 Jahren Haft verurteilt. Ein dritter Mann, Hasan Hasanov, wurde am Schauplatz erschossen.

Suleymanov hat die Massnahmen der armenischen Armee trotz der Antwort an Eriwan, die Männer an die sogenannte "Republik Bergkarabach", die von keinem Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen, einschliesslich Armenien, anerkannt wurde, zu übergeben, in Frage gestellt.

"Dies ist eine vorsätzliche Handlung, kein Zufall. Die armenische Seite will sich versichern, dass sie nicht in eine internationale Verantwortung geraten, in dem sie sich von diesem Vorfall distanziert", sagte er.

Hätten die Männer Zugang zum aserbaidschanischen Rechtssystem gehabt, hätte es kein "erstinstanzliches" Gericht gegeben und sie wären unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention gestanden, die von Aserbaidschan 2001 unterzeichnet wurde. Zu diesem Zeitpunkt warnte Baku, dass es "nicht möglich ist, die Anwendung der Bestimmungen dieser Konvention in den von der Republik Armenien besetzten Gebieten zu garantieren, bis diese Gebiete von der Besatzung befreit werden."

Die Besetzung besteht auch heute fort, trotz mehrerer Resolutionen von den Vereinten Nationen, des Europäischen Parlaments, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und anderen internationalen Institutionen, die Armeniens sofortigen Rückzug fordern.

Kontakt:

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Tim Stott:
timjstott@timjstott.com, +491709967705

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