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Kommentar zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Berlin (ots)

Worin besteht nun der vermeintliche Kompromiss, auf den Union und SPD sich verständigt haben? Die neue Vorratsdatenspeicherung ist die alte Vorratsdatenspeicherung, nur an einigen Stellen entschärft. In die Privatsphäre der Bürger wird nicht mehr ganz so lange eingegriffen und nicht mehr überall, aber es bleibt bei der anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung. Natürlich lässt sich das Angebot des Einbrechers, er werde sich in der Wohnung seines Opfers kürzer als geplant aufhalten und auch weniger entwenden als zunächst beabsichtigt, als Kompromiss betrachten - aber näher liegt es, hier von Chuzpe und von Frivolität zu sprechen.

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