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Kommentar zu Betreuungsgeld/Verfassungsgericht

Berlin (ots)

Der Staat wird vom Grundgesetz verpflichtet, bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken. Das Gegenteil ist der Fall, wenn Mütter das Betreuungsgeld annehmen und über Jahre auf Erwerbstätigkeit verzichten - die Nachteile im Berufsleben sind in aller Regel kaum mehr auszugleichen. Zu bezweifeln ist zudem, ob der Bund das Gesetz überhaupt erlassen durfte. Auf dem Gebiet der "öffentlichen Fürsorge" ist ihm das nur gestattet, wenn die Regelung "zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich" ist. Eben das will das Gesetz nicht.

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