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Zum EuGH-Gutachten über Hartz IV-Leistungen:

Berlin (ots)

Der EuGH wird in den kommenden Monaten genau über diesen Fall entscheiden und sich dann grundsätzlich zur Frage äußern müssen, ob die pauschale deutsche Ausschlussklausel auch dann mit dem EU-Recht vereinbar ist. Angesichts der emotional geführten Debatte um den angeblichen Sozialtourismus ist es vielleicht ganz gut, dass es vor der Europawahl kein Grundsatzurteil dazu gibt.

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