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Zum Burkini-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

Berlin (ots)

Selbstverständlich gilt auch für muslimische Schülerinnen die Schulpflicht, und ebenso selbstverständlich dürfen sie Entgegenkommen der Schulbehörde erwarten. Daran hat es hier aber nicht gefehlt. Die Erlaubnis, Burkini zu tragen, war ein sinnvolles Angebot. Die Empfindung, der Anblick badehosentragender Jungen sei unerträglich, beruht nicht auf dem Koran, sondern auf der oktroyierten Moral der Eltern des damals elfjährigen Mädchens.

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