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Zum Skandal an katholischen Kliniken in Köln:

Berlin (ots)

Zwei katholische Krankenhäuser haben einer vergewaltigten Frau nicht nur ein Beratungsgespräch und die von der Notärztin verschriebene "Pille danach" verweigert, sondern auch eine Sicherung von Tatspuren. Zur Begründung verwiesen sie auf eine Vereinbarung mit dem Kölner Kardinal. Dessen Sprecher legt Wert auf die Feststellung, verboten sei den Kliniken nur die Ausgabe der Pille, erlaubt hingegen die Spurensicherung. Mit anderen Worten: An der Überführung eines Vergewaltigers dürfen sich katholische Kliniken äußerstenfalls beteiligen, Hilfe für das Vergewaltigungsopfer hat aus moraltheologischen Gründen hingegen außer Betracht zu bleiben. Sollte der Fortbestand der katholischen Kirche wirklich von gelebter Barmherzigkeit abhängen, ist mit ihrem Ableben stündlich zu rechnen.

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