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Kommentar zur Verschiebung der Flughafeneröffnung in Berlin

Berlin (ots)

Wowereit und Platzeck saßen offenbar dem Aufsichtsrat einer Schildbürger- und keiner Flughafengesellschaft vor. Braucht es dafür wirklich Aufsichtsräte? Nach § 111 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Unternehmens "zu überwachen", und er hat (§ 93) "die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden". Entsprechend hätte das größte, komplexeste und diffizilste Bauprojekt Berlins und Brandenburgs, der Großflughafen BER, an der Spitze des Aufsichtsrats erfahrene Fachleute verlangt, die sich von der Geschäftsführung kein X für ein U vormachen lassen, die ihre Arbeit als Dienst an der Öffentlichkeit begreifen und nicht als Gelegenheit zur Imagepflege. So aber war es bei Wowereit und Platzeck.

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