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Ein Urteil, dem neuer Lärm folgt - Leitartikel von Jochim Stoltenberg

Berlin (ots)

Des einen Freud, des anderen Leid. Es allen Recht zu machen, bleibt ein Unding. Das gilt auch für die Festlegung von Flugrouten. Zumindest so lange, wie Luftverkehr mit Lärm verbunden ist. Und das wird bei allem technologischen Fortschritt im Flugzeug- und Triebwerksbau leider noch sehr lange der Fall sein.

So groß und verständlich die Freude zumindest der Menschen in Blankenfelde-Mahlow über ihren Teilerfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist; nicht minder nachvollziehbar ist die neu entbrannte Angst der Menschen im Süden und südwestlich Berlins vor neuer Lärmbelästigung.

Die Frage nach einer gerechten und für alle hinnehmbaren Verteilung der unvermeidbaren Ruhestörung tags wie nachts haben die Richter auch in diesem Verfahren nicht einvernehmlich klären können und wollen. Die Entlastung der einen führt zwangsläufig zu mehr Belastung für die anderen. Wie nicht anders zu erwarten, haben die Bürger in Lichtenrade und Kleinmachnow bereits neue Protestaktionen angekündigt. Andere Aktionsbündnisse werden folgen.

Doch Reaktionen nach dem Sankt-Florian-Prinzip, sich selbst zu schützen und dem Nachbarn alle Unbill zu überlassen, lösen auch das Problem der Flugrouten am künftigen Großflughafen Schönefeld nicht, die so oder so festgelegt werden müssen. Auch wenn der neue Flughafen selbst noch immer ein Torso ist und kein Verantwortlicher wagt, einen Eröffnungstermin zu nennen, dürfen keine Illusionen geschürt werden.

Wer noch immer das "Aus" für den stadtnahen Airport Schönefeld und einen Neustart in Sperenberg fordert, blendet die Realität ebenso aus wie gestern die Wortführer der Bürgerinitiative Kleinmachnow, die ein Flugroutensystem nur nach Bedarf eines Regionalflughafens verlangen. Die Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg braucht für seine weitere Entwicklung endlich einen Großflughafen. Und der kann angesichts der Dringlichkeit, der investierten Milliarden und trotz aller baulichen Peinlichkeiten nur in Schönefeld liegen.

Also ein unauflösbarer Interessenkonflikt zwischen den vom Fluglärm betroffenen Bürgern? Wenn schon keine einvernehmliche Lösung möglich ist, muss zumindest ein Kompromiss gesucht werden. Der kann nur gefunden werden, wenn sich alle Beteiligten im Lichte der neuesten Gerichtsentscheidungen zusammensetzen -Bürgerinitiativen, Gemeindevertreter, Flughafengesellschaft, die beiden wichtigsten deutschen Airlines und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Dabei muss die Sicherheit des Flugverkehrs absolute Priorität haben vor dem Lärmschutz und erst am Ende steht die Frage der Wirtschaftlichkeit für die Fluggesellschaften, die möglicherweise etwas längere Startrouten als gewünscht akzeptieren müssen.

Die Verzögerung der BER-Eröffnung hat also sogar etwas Positives. Sie liefert unverhoffte Zeit für eine solche Kompromissfindung. Die bleibt unabdingbar. Selbst die härtesten Anti-Lärm-Aktivisten wollen ja wohl nicht ganz aufs Fliegen verzichten.

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Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de

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