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Richter stützen Terrorjäger
Leitartikel von Jochim Stoltenberg

Berlin (ots)

Der Bundesinnenminister kann wieder seinen Frieden mit dem Bundesverfassungsgericht machen. Nachdem er dessen Präsidenten Andreas Voßkuhle Anfang der Woche heftig kritisiert hatte, fällte das höchste deutsche Gericht gestern ein Urteil so recht nach dem Geschmack von Hans-Peter Friedrich. Ging es im ersten Fall um die Mahnung des Gerichtspräsidenten, im Gefolge des Terroranschlags von Boston die Video-Überwachung in Deutschland nicht über Gebühr auszuweiten, haben die Verfassungsrichter im zweiten Fall einer anderen Anti- Terror-Maßnahme weitgehend ihren Segen gegeben. Danach ist die 2007 gemeinsam von Bund und Ländern begründete zentrale Anti-Terror-Datei grundsätzlich verfassungskonform. In ihr führen die Sicherheitsbehörden Polizei und Nachrichtendienste alle verfügbaren Informationen über gewaltbereite Islamisten zum schnellen gegenseitigen Austausch zusammen. Dabei werden nicht allein Terrorverdächtige erfasst, sondern auch deren Kontaktpersonen. Da allerdings setzt das Gericht Grenzen und verlangt Nachbesserungen des Gesetzgebers. Der Kreis der Kontaktpersonen darf demnach nicht zu weit gezogen werden. Für diese Einschränkung gibt es gute Gründe. Sie birgt aber zugleich ein hohes Maß an neuer Unsicherheit. Wenn nur "willentliche" Unterstützer in die Datei aufgenommen werden dürfen, drängt sich natürlich die Frage der verlässliche Prüfung danach auf, wer aus dem Bekanntenkreis des Terrorverdächtigen in dessen böse Absichten eingeweiht war und wer nicht? Das wird für die Sicherheitsbehörden mit einer neuen Gratwanderung verbunden bleiben. Ob sie dabei die richtige oder falsche Fährte verfolgt hatten, wird sich erst im Nachhinein herausstellen, wenn ohnehin alle klüger sind. Wichtiger bleibt der Kern des Urteils. Danach erachten die Richter das Ziel der Terrorbekämpfung für so wichtig, dass sie das Recht auf informelle Selbstbestimmung, eigentlicher Anlass der Klage in Karlsruhe, durch die Anti-Terror-Datei nicht gebrochen sehen. Noch einen anderen strittigen Punkt der Datei haben die Richter zumindest unausgesprochen akzeptiert: Das aus der Nazi- Zeit abgeleitete Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, das mit der gemeinsam gespeisten Datei aufgebrochen wird, steht praktisch nur noch auf dem Papier. Ein insgesamt gutes Urteil, weil es sich den Erfordernissen der durch Terror grundlegend veränderten Sicherheitslage nicht verschließt, dem Datensammeln aber auch Grenzen setzt. Und es ist ein Urteil mit Signalwirkung. Die Anti- Terror- Datei ist Vorbild für die Rechtsextremismus-Datei, die im vergangenen Jahr als Reaktion auf die NSU- Morde aufgebaut wurde. Hätte es sie schon früher gegeben, wäre möglicherweise viel Unheil abgewendet worden. Allein das zeigt, wie wichtig beide Dateien für unser aller Sicherheit sind. Denn die Bedrohungslage bleibt unverändert groß. Gerade hat der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, vor Gewaltaktion rechter Aktivisten und radikalislamistischer Gruppen im Vorfeld der Wahl im September gewarnt.

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