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Souza Cruz

Der Brasilianische Oberste Gerichtshof weist Klage auf Schadenersatz für Zigarettenkonsum ab

Brasilia, Brasilien, April 29, 2010 (ots/PRNewswire)

Mit einstimmigem
Votum (3x0), hat die 4. Kammer des Obersten Gerichtshofs, (Superior
Justice Court, STJ), das höchste Brasilianische Gericht zur
Vereinheitlichung von Präzedenzfällen mit Bezug auf
nicht-verfassungsrechtliche Fragen, gestern die Klage auf
Schadenersatz in einer geschätzten Höhe von R$ 490.000 wegen ideeller
Schäden, welche gegen den Zigarettenhersteller Souza Cruz S/A
(Bovespa: CRUZ3) von Familienmitgliedern des ehemaligen Rauchers
Vitorino Mattiazzi erhoben worden war, abgewiesen.
Es war das erste Mal, dass der Brasilianische Oberste Gerichtshof
über die Begründetheit einer Klage zu entscheiden hatte, welche sich
auf Schadenersatz wegen Zigarettenkonsums bezog, und die Entscheidung
des Gerichts bestätigt die Mehrheit der Urteile brasilianischer
Gerichte erster und zweiter Instanz in ähnlichen Fällen. In allen 290
Klagen mit abschliessenden Entscheidungen in Brasilien wurden
entsprechende Schadensersatzansprüche verweigert.
Der Fall, über welchen der Oberste Gerichtshof gestern entschied,
begann im Jahre 2005 in Cerro Largo (einer Stadt im Bundesstaat Rio
Grande do Sul, 490 km von Porto Alegre entfernt), als die Witwe von
Vitorino Mattiazzi eine Klage einreichte, wonach ihr Mann sich der
Risiken, welche mit dem rauchen einhergingen, nicht bewusst war, er
durch irreführende Werbung zum Rauchen veranlasst worden war und nun
an Erkrankungen der Lunge starb, was die Witwe einzig und alleine auf
den Konsum von Zigaretten zurückführte, die Souza Cruz hergestellt
hatte. Sie forderte Schadenersatz für ideelle Schäden als Regress in
einer Höhe von über 2.000 Mindestlöhnen.
In der ersten Instanz hatte Richter Guilherme Eugenio Mafassioli
Correa das Argument der "Ahnungslosigkeit" im Hinblick auf die mit
dem Rauchen einhergehenden Risiken abgelehnt, wobei er weiter darauf
hinwies, dass der Verkauf von Zigaretten legal sei und dass nicht
bewiesen werden könne, dass jemand nur Zigaretten des Unternehmens
Souza Cruz geraucht habe, da dies nicht die einzigen Zigaretten
wären, welche auf dem Markt verfügbar seien. Weiterhin betonte er,
dass es "keine Möglichkeit gibt, einen Dritten für eine Entscheidung
haftbar zu machen, welche alleine bei einem selbst liegt, wie dies
hier der Fall ist. Auch wenn es, als Vitorino mit dem Rauchen anfing,
eine Statusfrage gewesen ist, hätte er sich immer noch dafür
entscheiden können, nicht zu rauchen. Sicherlich gibt es Menschen,
welche sich so entschieden haben."
Die Klägerin legte beim Berufungsgericht in Rio Grande do Sul
(TJRS) Berufung ein, wo die Richter in der Verhandlung die Beweislast
umkehrten und dem Schadenersatzanspruch stattgaben, indem sie
forderten, dass Souza Cruz hätte beweisen müssen, dass sie die
Zigaretten, die Herr Mattiazzi geraucht hatte, nicht hergestellt
hätten. Darüber hinaus nahm der Berichterstatter, basierend auf
allgemeinen Daten, welche er aus dem Internet bezogen hatte, an, dass
die Krankheit von Herrn Mattiazzi durch das Rauchen von Ziaretten
verursacht worden sei, obwohl ein solcher Kausalzusammenhang im Laufe
des Beweisverfahrens nie nachgewiesen worden war.
Souza Cruz erhob danach Revisionsklage zum Brasilianischen
Obersten Gerichtshof, welcher in der gestrigen Sitzung stattgegeben
wurde. Die Richter der 4. Kammer bestätigten, und zwar in
einstimmiger Entscheidung (3x0), die Auffassung, dass es sich bei
Zigaretten um ein Produkt mit bekanntem inhärentem Risiko handele,
dass dabei die Entscheidung für deren Konsum alleine vom Konsumenten
getroffen werde und dass, im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung der
Kausalzusammenhang nicht auf Wahrscheinlichkeit, d. h. auf
statistischen Daten beruhen dürfe.
Darüber hinaus erwähnte der Berichterstatter, dass
Zigarettenwerbung den freien Willen des Konsumenten nicht
beeinflusse, der sich immer entscheiden könne, ob er rauchen wolle
oder nicht. Dies, zusammen mit anderen Faktoren, würde nach
Auffassung der Richter die Hersteller von Zigaretten von einem
Haftungsanspruch freistellen.
Dies war die erste Entscheidung des Brasilianischen Obersten
Gerichtshofes in einer derartigen Angelegenheit, der bis dato nur die
Verjährung derartiger Ansprüche zu prüfen hatte, und dabei die
Auffassung bestätigte, dass diese binnen fünf (5) Jahren verjähren,
so wie es ausdrücklich im Brasilianischen Verbraucherschutzgesetz
vorgesehen ist.

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