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Rasa-Initiative: Ablehnung durch den Bundesrat nachvollziehbar

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute entschieden, die Rasa-Initiative abzulehnen und einen Gegenvorschlag zu erarbeiten. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid nachvollziehbar. Priorität muss jetzt die EU-kompatible Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung sowie eine Optimierung der flankierenden Massnahmen für den Arbeitsmarkt haben.

Die Rasa-Initiative wurde als Reaktion auf die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative lanciert und verlangt die Streichung von Artikel 121a aus der Bundesverfassung. Das eigentliche Ziel dieser Initiative ist es aber, zu verhindern, dass die Umsetzung von 121a zu einem Konflikt mit der EU oder gar einer Kündigung der bilateralen Verträge führt. Mit dem derzeit auf dem Tisch liegenden Vorschlag zur Umsetzung, dem sogenannten "Inländervorrang light", ist diese Gefahr indes minimiert und die Rasa-Initiative steht etwas quer in der politischen Landschaft.

Ständerat soll auf dem Weg des Nationalrates bleiben

Für Travail.Suisse ist entscheidend, dass der Ständerat auf dem Weg des Nationalrates bleibt und eine EU-kompatible Umsetzung von 121 a beschliesst. Nur so kann ein Konflikt mit der EU verhindert und ein Zugang der Schweiz zu Horizon 2020 gesichert werden. Zusätzlich sollte die Meldepflicht für offene Stellen wirksam ausgestaltet und idealerweise sofort eingeführt werden, um die Integration von arbeitslosen Personen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Gleichzeitig braucht es eine spürbare Optimierung der flankierenden Massnahmen zum besseren Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen.

Gegenvorschlag zu Rasa als weitere Option

Denkbar ist, dass die Initianten bei einer solch EU-kompatiblen Umsetzung von 121a die Rasa-Initiative zurückziehen. Falls nicht, besteht in einem zweiten Schritt immer noch die Möglichkeit, mit dem Gegenvorschlag die Verfassungsbestimmung und deren gesetzliche Umsetzung besser in Übereinstimmung zu bringen. Dieser Weg bleibt mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates offen.

Kontakt:

Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, Tel. 076 412 30 53,
www.travailsuisse.ch

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