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Der Adoptionsurlaub geht in die Phase der Umsetzung

Bern (ots)

Der Adoptionsurlaub steht heute auf der Traktandenliste der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates. Die in der letzten Legislaturperiode von den Kommissionen beider Räte angenommene parlamentarische Initiative von Nationalrat Marco Romano (CVP/TI) sollte in eine Gesetzesvorlage münden, welche 12 Wochen Adoptionsurlaub, frei aufteilbar unter beiden Elternteilen, vorsieht. Der Adoptionsurlaub betrifft nur einige Dutzend Fälle pro Jahr und verursacht nur wenig Kosten. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, unterstützt die Einführung eines Adoptionsurlaubs. weniger

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK des Nationalrats wird sich heute mit der konkreten Umsetzung eines politischen Willens befassen, den die Kommissionen beider Räte in der vergangenen Legislaturperiode mit der Zustimmung zur parlamentarischen Initiative von Nationalrat Marco Romano zum Ausdruck gebracht haben. Mit dem Ziel, eine familienpolitische Lücke zu schliessen, forderte der Tessiner Parlamentarier, dass Eltern, die ein Kind von ausserhalb der Familie adoptieren, Anspruch auf einen Urlaub von 12 Wochen erhalten, frei aufteilbar unter beiden Elternteilen. Die Adoption eines Kindes braucht Zeit. Die ersten Wochen sind entscheidend, um der neuen Familie einen guten Start zu ermöglichen und ein für das Kind unverzichtbares Vertrauensklima zu schaffen. Indem den Eltern bezahlte Zeit gewährt wird, würde die Fortführung der Erwerbsarbeit der Mütter begünstigt, eine der Schlüsselmassnahmen der Fachkräfteinitiative des freisinnigen Bundesrat Schneider-Ammann.

Wird der Adoptionsurlaub in Anlehnung an das Modell der Mutterschaftsversicherung ausgestaltet und mit 80 Prozent des Lohnes entschädigt, würde dies jährliche Kosten von 780'000 Franken verursachen, was lediglich 0.05 Prozent der gegenwärtigen Ausgaben oder 0.04 Prozent der Einnahmen der Erwerbsersatzordnung entspricht. Der Adoptionsurlaub würde auf die Aufnahme von Kindern von unter 4 Jahren beschränkt. Bei der Adoption eines Kindes der Ehefrau oder des Ehemannes bestünde zudem kein Anspruch auf Entschädigung. Gemäss diesen Bedingungen hätte 2014 der Anspruch für die Adoption von 64 Kindern gegolten.

Travail.Suisse ist der Ansicht, dass die Adoption nicht mehr das Stiefkind der bereits schon seltenen familienpolitischen Massnahmen der Schweiz bleiben darf. Eine Adoption ist eine grosszügige Haltung, die nicht behindert werden soll. Eltern, die ein Kind adoptieren, haben vor der Aufnahme des Kindes bereits viel Zeit, Geld und Energie aufgewendet. Die Gesellschaft muss diese Grosszügigkeit jetzt anerkennen und den Bezug eines bezahlten Urlaubs ermöglichen.

Kontakt:

Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, 079 598 06
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