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Wiedereinstieg: Die Sozialkommission des Ständerates will die Inkohärenz der Arbeitslosenversicherung nicht korrigieren

Bern (ots)

Angesichts des herrschenden Fachkräftemangels verurteilt Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, die Ablehnung der parlamentarischen Initiative Maire durch die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates. Die vom Vizepräsidenten von Travail.Suisse eingereichte parlamentarische Initiative will einen toten Winkel im Arbeitslosenversicherungesetz in Bezug auf Bildungsmassnahmen für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger beseitigen.

Mit ihrem Entscheid widerspricht die Sozialkommission des Ständerates der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, welche am vergangenen 19. Juni entschieden hatte, Artikel 60 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) gemäss der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jacques-André Maire (14.452) zu vervollständigen. Die parlamentarische Initiative Maire fordert, dass die Kriterien, um in den Genuss von Bildungsmassnahmen zu kommen, für Wiedereinstiegswillige, die sich für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder während mehreren Jahren aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben, gelockert werden müssen. Leider hat die Sozialkommission des Ständerates es abgelehnt, diesen toten Winkel im AVIG zu beseitigen, unter der mehrheitlich Frauen leiden. Und das obwohl es eine einfache Massnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels wäre, da Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger sehr oft über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Die Personen, die sich mehr als vier Jahre aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben, um ihre Kinder zu erziehen, müssen unter möglichst guten Bedingungen wieder ins Berufsleben einsteigen können. Die Betroffenen benötigen deshalb eine auf sie abgestimmte professionelle Begleitung über mehrere Monate. Eine solche Begleitung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Das AVIG sieht zwar Bildungsmassnahmen vor; diese sind aber für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nicht zugänglich, da sie die von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren auferlegten Kriterien nicht erfüllen. Wenn die Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger in Artikel 60 des Gesetzes aufgeführt würden, würde ihnen dies Zugang zu den durch die Arbeitslosenversicherung finanzierten Bildungsmassnahmen verschaffen, ohne dass sie zum Beispiel schon zu Beginn eines Kurses für einen erfolgreichen Wiedereinstieg nachweisen müssten, dass sie auf aktiver Arbeitssuche sind.

Der Gesamtständerat wird noch über die im AVIG enthaltene Inkohärenz beraten müssen. Travail.Suisse zählt auf die Weitsicht des Ständerates und hofft, dass er das Gesetz anpasst. Dieses zäumt im Fall der Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger heute das Pferd am Schwanz auf.

Kontakt:

Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, Tel. 079 598
06 37, www.travailsuisse.ch

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