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Ständerat kuscht vor Versicherungsindustrie

Bern (ots)

Heute hat der Ständerat das Reformprojekt Altersvorsorge 2020 zu Ende beraten. Er hat es abgelehnt, die massiv überhöhten Gewinne der Versicherungsgesellschaften mit Pensionskassengeldern zu unterbinden. Dies obwohl ein Vorschlag des Bundesrates auf dem Tisch liegt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist verärgert über diese Ignoranz. Wird dieser Entscheid vom Nationalrat nicht korrigiert, werden die privatisierten Gewinne in der Sozialversicherung Berufliche Vorsorge zur Hypothek für die Akzeptanz der Altersreform.

Seit Jahren machen die Versicherungsgesellschaften auf Grund einer für sie vorteilhaften Gesetzgebung überhöhte Gewinne mit den Pensionskassengeldern. Die aktuelle Mindestquoten-Regelung ("Legal Quote") erlaubt ihnen, zehn Prozent des Umsatzes anstatt zehn Prozent der Gewinne für sich und die Aktionäre zu behalten. Das führt zu jährlichen Gewinnen der Versicherungsindustrie von 600 bis 700 Mio. Franken. Das ist Geld, welches den versicherten Arbeitnehmenden vorenthalten wird. Für eine Sozialversicherung sind solch exorbitante Gewinne viel zu hoch.

Heute hätte sich dem Ständerat die Möglichkeit geboten, die Gewinne auf Vorschlag des Bundesrates wenigstens etwas zu reduzieren. Der stark mit der Versicherungsindustrie verflochtene Ständerat hat unter dem Kommando des beim Versicherungskonzern Baloise angestellten Ständerats Kuprecht jedoch sämtliche Schritte hin zu einer faireren Überschussverteilung verworfen. Wenn der Nationalrat diesen Entscheid nicht korrigiert, wird die Versicherungsindustrie zur Hypothek für die Akzeptanz der Altersreform. "Es ist für die Bevölkerung nicht einsichtig, wieso sie wegen der Senkung des Mindestumwandlungssatzes bluten soll, die Versicherungsindustrie sich jedoch weiterhin am Pensionskassengeld der Versicherten bedienen können soll", sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse.

Es braucht zusätzliche Kompensationsmassnahmen

Bereits früher diese Woche hat der Ständerat für die Arbeitnehmenden schwer verdaubare Entscheidungen getroffen: Die Erhöhung des Frauenrentenalters und die drastische Senkung des Mindestumwandlungssatzes werden viele Arbeitnehmende stark belasten. Es wurde im Ständerat verpasst, die Erhöhung des Frauenrentenalters an eine bessere Absicherung der Teilzeitarbeit und an einen sozialen Ausgleich bei Rentenvorbezug zu koppeln.

Die drastische Senkung des Mindestumwandlungssatzes hat Auswirkungen auf die Renten. Damit es zu keinen Rentensenkungen kommt, braucht es umfangreiche Kompensationsmassnahmen. Erfreulich wirken hier die beschlossene Rentenerhöhung um 70 Franken in der AHV und der höhere Plafond bei den Ehepaaren. Es ist richtig, dass so zumindest ein Teil der Kompensationsmassnahmen über die erste Säule läuft.

Mit der Erhöhung der AHV-Renten allein ist das Versprechen des Bundesrates, dass es zu keinen Rentenkürzungen kommen soll, nicht zu halten. Es braucht deshalb auch weitere Kompensationsmassnahmen in der beruflichen Vorsorge. Es ist eine verpasste Chance, dass der Ständerat den Koordinationsabzug nicht abgeschafft hat. Damit hätte er auf einen Schlag die Rentenverluste abfedern und Teilzeitarbeit und damit viele Frauen besser versichern können. Positiv zu würdigen ist, dass Einigkeit darüber besteht, dass mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer die AHV-Finanzen stabilisiert werden sollen.

Travail.Suisse verfolgt die weiteren parlamentarischen Beratungen eng. Noch ist eine mehrheitsfähige Vorlage möglich. Es sind jedoch Verbesserungen notwendig. Eine Verschlechterung zu Lasten der Arbeitnehmenden wird Travail.Suisse entschieden bekämpfen.

Kontakt:

Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, Tel. 079 777 24 69,
www.travailsuisse.ch

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