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Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien: Es braucht eine Stärkung der flankierenden Massnahmen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute das Verhandlungsergebnis mit der europäischen Union in Bezug auf die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien vorgestellt. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist klar, dass der Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen in der Schweiz verbessert werden muss. Nur mit funktionierenden flankierenden Massnahmen ist es möglich, den Druck auf die Arbeitsbedingungen und die Löhne zu mildern und die Bevölkerung auch zukünftig von der Personenfreizügigkeit und dem bilateralen Weg mit der EU zu überzeugen.

Das Vorgehen bei der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien entspricht weitestgehend dem Vorgehen bei den bisherigen Erweiterungen auf die 8 osteuropäischen Staaten und auf Bulgarien und Rumänien. Nach einer 7-jährigen Übergangsfrist besteht während weiteren drei Jahren die Möglichkeit einer Ventilklausel. Ausserdem untersteht die Zulassung von kroatischen Arbeitnehmenden in sensiblen Branchen weiterhin einer Bewilligungspflicht.

Zunehmender Druck auf die Arbeitsbedingungen und Löhne

Die flankierenden Massnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Arbeitsbedingungen und der Löhne in der Schweiz. Dennoch zeigen sich gerade in den grenznahen Gebieten und insbesondere für die jüngeren Berufseinsteigerinnen und -einsteiger und die älteren Arbeitnehmenden gewisse Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Der Druck auf die Arbeitsbedingungen und die Löhne bleibt gross und die Bevölkerung reagiert zunehmend sensibel auf die regelmässigen Verstösse gegen die flankierenden Massnahmen.

Politik ist gefordert

Es braucht eine Politik, welche auf die Anforderungen einer wachsenden Bevölkerung ausgerichtet ist, die Ängste und Bedürfnisse der Bevölkerung ernst nimmt und die negativen Auswirkungen der Zuwanderung für die Arbeitnehmenden verhindert.

Travail.Suisse befürwortet grundsätzlich die Weiterführung des bilateralen Weges und der Personenfreizügigkeit, sieht aber im Bereich der flankierenden Massnahmen zum Schutze der Arbeitsbedingungen und der Löhne Handlungsbedarf:

   - In den Tieflohnbranchen braucht es flächendeckend 
     branchenspezifische oder regionale Mindestlöhne.
   - Mit Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträgen können 
     Arbeitsbedingungen und Löhne am effektivsten geschützt werden. 
     Es braucht deshalb eine erleichtere 
     Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen und den
     Erlass von Normalarbeitsverträgen.
   - Die Anzahl der Kontrollen ist der steigenden Zuwanderung 
     anzupassen; dies gilt insbesondere für die Grenzregionen mit 
     überproportionaler Zuwanderung.

Das durch die Personenfreizügigkeit befeuerte Wirtschaftswachstum muss der ganzen Bevölkerung zugute kommen. Gleichzeitig muss der Schutz der schweizerischen Löhne und Arbeitsbedingungen aufrechterhalten werden - nur so kann verhindert werden, dass die Fortführung der bisherigen Personenfreizügigkeit und die Erweiterung auf Kroatien zu einem Spiessrutenlauf wird.

Kontakt:

Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, Travail.Suisse, Tel.
031/370.21.11 oder 076/412.30.53, www.travailsuisse.ch

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