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Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz

Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) begrüsst den Entwurf des Bundesgesetzes über die Geldspiele

Bern (ots)

Die klare Kompetenz- und Spielabgrenzung, die einheitliche steuerliche Behandlung der Spielergewinne und die Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten sind für die Kantone Kernpunkte der Vorlage.

Der Vernehmlassungsentwurf ist aus Sicht der Mitglieder der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) ein ausgewogener Gesetzesentwurf, der den teilweise divergierenden Interessen von betroffenen Personen und Institutionen Rechnung trägt. Sollten im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens am Gesetzestext Anpassungen notwendig werden, dürfen diese die Ausgewogenheit des Gesetzestextes nicht in Frage stellen. Der Gesetzesentwurf beinhaltet für eine Reihe sensibler Fragestellungen zweckmässige Kompromisse - dies gilt im Besonderen für das Kapitel zum Schutz vor dem exzessiven Geldspiel. Für die FDKL sind besonders die folgenden drei Punkte zentral:

Kompetenz- und Spielabgrenzung

Der Gesetzesentwurf grenzt die Kompetenzen von Bund und Kantonen auf der Grundlage von Art. 106 Abs. 3 BV klar ab und schafft für verschiedene Geldspiele neue Definitionen. Die neuen Spieldefinitionen ermöglichen den Anbietern eine Anpassung an die gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen, ohne dass es zu einer Ausweitung des Spielangebots zulasten des jeweils anderen Bereichs oder des Schutzes der Spielerinnen und Spieler kommt.

Einheitliche steuerliche Behandlung der Spielergewinne

Wer in einer Schweizer Spielbank, im benachbarten Ausland oder beim illegalen Geldspiel gewinnt, zahlt auf diesen Gewinnen keine Steuern. Gewinne bei den Lotterien und Wetten in der Schweiz hingegen sind der Einkommenssteuer unterstellt. Da die Schweizer Spielbanken in Zukunft ebenfalls Online-Spiele anbieten, würde sich diese wettbewerbsverzerrende Situation noch verschärfen: Lotteriegesellschaften und Spielbanken bieten auf demselben Absatzkanal Geldspiele an - im einen Fall würden die Gewinne der Spieler besteuert, im anderen nicht. Mit der vom Gesetzesentwurf vorgesehenen Steuerbefreiung wird die steuerliche Gleichbehandlung der Lotteriegewinne mit anderen Geldspielen hergestellt.

Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten

Der Gesetzesentwurf stellt an die Spielbanken und die Lotteriegesellschaften erhebliche Anforderungen z.B. zur Bekämpfung von Spielsucht und Geldwäscherei oder zur Sicherstellung eines sicheren, transparenten Spielbetriebs. Die mit hohen Anforderungen an einen sicheren Spielbetrieb verbundenen Ziele lassen sich jedoch nicht erreichen, wenn gleichzeitig ein leicht zugängliches, illegales Geldspielangebot besteht, das keinen Auflagen unterliegt und mithin attraktiver ist. Die Einführung einer gesetzlichen Grundlage, die eine Sperrung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Geldspielen aus dem Ausland ermöglicht, leistet einen wichtigen Beitrag zu einer wirksamen Bekämpfung nicht autorisierter Spielangebote.

Die vollständige Stellungnahme der FDKL finden Sie unter www.fdkl.ch - Stellungnahme zum Bundesgesetz über Geldspiele.

Kontakt:

Weitere Auskünfte

Hans-Jürg Käser, Präsident
Tel. +41 031 633 47 23

Dora Andres, Geschäftsführerin
Tel. +41 032 675 10 23

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