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Media Service: Fernsehkonzession für Ostschweiz: TVO berichtete tendenziös - UBI heisst Beschwerde teilweise gut

Bern (ots)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und
Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Sendung "Fokus" von TVO
gutgeheissen. Abgewiesen hat sie indessen die Beschwerde gegen drei 
Beiträge von "Ostschweiz aktuell" des gleichen Senders. In den 
beanstandeten Ausstrahlungen ging es um die neuesten Entwicklungen im
Verfahren zur Vergabe der Regionalfernsehkonzession.
Am 30. Oktober 2008 erteilte das Eidgenössische Departement für 
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK der TVO AG die 
Konzession für ein Regionalfernsehen mit Gebührenanteil. Das 
Bundesverwaltungsgericht hiess am 10. Dezember 2009 eine dagegen 
erhobene Beschwerde des Initianten der geplanten Tele Säntis AG, der 
Konkurrentin von TVO um die Konzession, gut. Das Gericht wies den 
Fall zur Neubeurteilung an das Departement zurück.
TVO, vormals Tele Ostschweiz, berichtete in mehreren Sendungen 
über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und über dessen 
Folgen. Der Initiant der geplanten Tele Säntis reichte gegen diese 
Fernsehbeiträge Beschwerde bei der UBI ein, weil diese einseitig und 
tendenziös gewesen seien. Es habe sich um eigentlichen 
Kampagnenjournalismus gehandelt.
Die UBI prüfte die vier beanstandeten Sendungen unabhängig 
voneinander auf ihre Vereinbarkeit mit dem rundfunkrechtlichen 
Sachgerechtigkeitsgebot. Es galt zu beurteilen, ob sich das Publikum 
aufgrund der Ausstrahlungen eine eigene Meinung zum behandelten Thema
hat bilden können. Einerseits visierte die Beschwerde drei Beiträge 
der Nachrichtensendung "Ostschweiz aktuell", anderseits eine längere 
Diskussion in der Sendung "Fokus", an welcher der 
Regierungsratspräsident des Kantons St. Gallen und der 
Geschäftsführer von TVO teilnahmen.
Das Publikum konnte sich aufgrund der Sendung "Fokus" vom 16. 
Dezember 2009 keine eigene Meinung zum Entscheid des 
Bundesverwaltungsgerichts und damit verbundener Aspekte bilden. 
Angesichts der einheitlichen Haltung der Diskussionsteilnehmer war 
insbesondere nicht erkennbar, dass die Frage der Auswirkungen der 
Medienkonzentration in der betroffenen Region von grundsätzlicher 
Tragweite und umstritten ist. Auch der Standpunkt der geplanten Tele 
Säntis, welche in der Sendung mehrmals in einem negativen Kontext 
erwähnt wird, kommt in der Sendung nicht zum Ausdruck. Der 
tendenziöse Charakter der Sendung ist die Folge der einseitig aus 
Befürwortern des Konzessionsgesuchs von TVO zusammengesetzten 
Diskussionsrunde. Auch der Moderator setzte dazu kein Gegengewicht. 
Die beanstandete "Fokus"-Sendung hat aus diesen Gründen das 
Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Der Beschluss der UBI, die 
Beschwerde gutzuheissen, fiel einstimmig.
Bei den drei weit kürzeren Beiträgen der Nachrichtensendungen 
"Ostschweiz aktuell" vom 14. bis 16. Dezember 2009 ist die UBI 
dagegen zu einem anderen Schluss gekommen. Auch diese Beiträge waren 
in der Tendenz zwar einseitig, da die Redaktion vor allem über die 
möglichen weitreichenden Folgen des Entscheids des 
Bundesverwaltungsgerichts auf die Sendetätigkeit von TVO berichtete. 
Überdies wurden Politiker, bekannte Persönlichkeiten und Menschen auf
der Strasse gezeigt, welche ihre Sympathie und Unterstützung für Tele
Ostschweiz bzw. TVO bekundeten. Da aber die Fakten im Wesentlichen 
korrekt wiedergegeben wurden und die Stossrichtung sowie die 
mangelnde Repräsentativität der gezeigten Umfragen für das Publikum 
erkennbar waren, haben die drei beanstandeten "Ostschweiz 
aktuell"-Beiträge das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Die UBI
hat die Beschwerde gegen diese Ausstrahlungen einstimmig abgewiesen.
Die Beschlüsse der UBI können beim Bundesgericht angefochten 
werden. Ist der Entscheid rechtskräftig, muss die TVO AG der UBI 
innert 30 Tagen berichten, welche Massnahmen sie getroffen hat, um 
ähnliche Rechtsverletzungen wie diejenige in der "Fokus"-Sendung in 
Zukunft zu vermeiden.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie
besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum
präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob 
ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den 
Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine 
rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Kontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031 322 55 38/33
Fax 031 322 55 58
http://www.ubi.admin.ch

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