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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat weist Beschwerde Rickli ab (Stellungnahme 19/2017)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Rickli c. «Tageswoche»

Themen: Wahrheitspflicht / Unterschlagen wichtiger Informationen / Trennung von Fakten und Kommentar / Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Die Basler «Tageswoche» hat Nationalrätin Natalie Rickli nicht anhören müssen, als sie über die Verbindung von Politik und Geschäft berichtete, urteilt der Presserat.

Die «Tageswoche» kommentierte am 24. Februar 2017 unter dem Titel «Wie SRF-Gegner mit SRF reich werden wollen» einen politischen Vorstoss. Dieser verlangt, dass Schweizer Medien alle SRG-Beiträge kostenfrei übernehmen und weiterverwenden dürfen. Der Artikel war illustriert mit einer Bildmontage: Nationalrätin Natalie Rickli mit einem goldenen Zahn im Mund vor einem SRF-Logo. Rickli ist Präsidentin der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die den Vorstoss behandelte. Gleichzeitig ist sie Angestellte der Werbevermarktungsfirma Goldbach Group.

Rickli beschwerte sich beim Presserat gegen den Artikel. Sie kritisiert, dass ihr die «Tageswoche» unterstelle, sich mit politischen Vorstössen bereichern zu wollen. Weil sie dazu nicht angehört worden sei, habe die «Tageswoche» den Journalistenkodex verletzt.

Für den Presserat ist es richtig und wichtig, dass Journalisten Interessenbindungen von Politikern aufzeigen. Ricklis Arbeitgeber, die Goldbach Group, ist offensichtlich von dem Vorstoss betroffen. Im Text wird Rickli nach Ansicht des Presserats an keiner Stelle konkret eine Bereicherungsabsicht vorgeworfen. Aber die «Tageswoche» stellt eine mögliche Bereicherung zumindest indirekt via Ricklis Arbeitgeber in den Raum. Trotzdem musste Rickli zu diesem Vorwurf nicht angehört werden. Denn Interessenvertretung ist heute im schweizerischen Milizystem weit verbreitet und weder illegal noch besonders unredlich. Deshalb ist der Vorwurf auch nicht so schwerwiegend, dass eine Anhörung Ricklis Pflicht gewesen wäre. Der Presserat ist aber der Meinung, dass es dem Kommentar gut getan hätte, wenn Rickli darin zu Wort gekommen wäre. Das Publikum kann sich besser eine eigene Meinung bilden, wenn es erfährt, was die Hauptperson zu einem möglichen Interessenkonflikt sagt.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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