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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Berechtigtes Vertrauen enttäuscht Schweizer Presserat; Stellungnahme 56/2012 (http://presserat.ch/_56_2012_htm)

Ein Dokument

Interlaken (ots)

Parteien: Kunsthaus Zürich c. «SonntagsZeitung»

Thema: Sperrfrist / Interview

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Berechtigtes Vertrauen enttäuscht

Hat die «SonntagsZeitung» mit der vorzeitigen Ankündigung der Dauerleihgabe des Sammlers Hubert Looser für das Kunsthaus Zürich eine Sperrfrist und eine Interviewvereinbarung gebrochen? Ja, entscheidet der Schweizer Presserat und heisst eine Beschwerde des Kunsthauses gut. Wenn sich die Zeitung nicht an die Sperrfrist gebunden fühlte, hätte sie das Kunsthaus darüber informieren sollen. Ebenso hätte sie darauf hinweisen müssen, dass der Sammler nach ihrer Auffassung auf die Autorisierung des Interviews verzichtet hatte.

Im April 2012 berichtete die «SonntagsZeitung», der bekannte Kunstsammler Hubert Looser stelle dem Kunsthaus seine Sammlung als Dauerleihgabe zur Verfügung. Die Zeitung veröffentlichte dazu ein kurzes Interview mit Looser. Das Kunsthaus Zürich beschwerte sich daraufhin beim Presserat, die «SonntagsZeitung» habe eine vereinbarte Sperrfrist gebrochen und zudem das Interview mit dem Sammler vereinbarungswidrig nicht zur Autorisierung unterbreitet. Die «SonntagsZeitung» entgegnete, sie sei nicht an die Sperrfrist gebunden gewesen, weil der Sammler die Journalistin am Telefon spontan ins Bild gesetzt habe, noch bevor der Pressesprecher des Kunsthauses die Sperrfrist nachträglich eingebracht habe. Hubert Looser habe zudem auf eine Autorisierung verzichtet.

Der Presserat heisst die Beschwerde gut. Wenn sich die «SonntagsZeitung» nicht an die Sperrfrist gebunden fühlte, war sie zumindest verpflichtet, das Kunsthaus umgehend über ihren Standpunkt zu informieren. Das Kunsthaus hätte so die Möglichkeit gehabt, die anderen Medien sowie seine internen Gremien vor der Publikation der «SonntagsZeitung» zu informieren. Zudem habe die Journalistin den mehrfachen Aufforderungen des Kunsthaus-Pressesprechers nie widersprochen, ihm das Interview mit Looser vor der Publikation zur Autorisierung zu unterbreiten. Durch ihr Stillschweigen habe sie den Sprecher darauf vertrauen lassen, sie lege ihm das Interview vor.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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