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Media Service: Medien im Fall Hildebrand: Ok. trotz Fehlern Jahrespressekonferenz des Schweizer Presserats

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Interlaken (ots)

Nach Auffassung des Presserats haben die Medien im Fall Hildebrand ihre Rolle als «Wachhunde der Demokratie» erfüllt. Dies gilt auch für die «Weltwoche», deren Enthüllungen letztlich zum Rücktritt des Nationalbankpräsidenten führten. Dem Magazin sind aber gleich mehrere Fehler unterlaufen, wie der Presserat in einer anlässlich seiner Jahrespressekonferenz vom Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme festhält.

In Bezug auf die generelle Rolle der Medien hält der Presserat fest:

- Die Medien sind trotz Fehlern ihrer Rolle als «Wachhunde der Demokratie» nachgekommen. Investigativer Journalismus ist für diese Aufgabe unverzichtbar. Bei der Berichterstattung zum Fall Hildebrand überwog das öffentliche Interesse den Schutz der Privatsphäre.

- Bei einigen Berichten bestand die Gefahr einer Instrumentalisierung durch Informanten. Manchmal fehlten Unabhängigkeit und Distanz zwischen Journalist und Informant. Trotzdem war das Publikum in der Lage, die Rolle der Hauptexponenten der Affäre wie jene der Medien zu verstehen und einzuordnen.

- Die Zwei-Quellen-Regel, wonach unbestätigte Informationen mindestens durch zwei Quellen abzusichern sind, kann wie jede Faustregel nicht schematisch auf jeden Einzelfall übertragen werden. Ausnahmsweise darf ein Journalist auf die ihm zugespielte Information einer indirekten, für ihn anonymen Quelle abstellen, sofern die Information zusätzlich durch ein Dokument belegt ist, er den Wahrheitsgehalt überprüft und insbesondere die Betroffenen mit der Enthüllung konfrontiert. Zudem ist die Quellenlage möglichst transparent darzulegen.

Ebenso eindeutig ist der Entscheid des Presserats in Bezug auf die «Weltwoche»: Sie hat den Fall zurecht aufgegriffen. Allerdings sind ihr dabei mehrere Fehler unterlaufen:

- Wahrheits- und Berichtigungspflicht verletzt: Die «Weltwoche» hat ihrer Leserschaft die Hauptquelle ihrer Information - den Anwalt Hermann Lei - vorenthalten, als indirekte Quelle fälschlicherweise Hildebrands Kundenberater genannt (tatsächlich war es ein IT-Mitarbeiter) und unterschlagen, dass sie nie direkten Kontakt zum Informanten hatte. Die «Weltwoche» hat diese Falschmeldungen zudem nie berichtigt.

- Informationen entstellt: Die «Weltwoche» hätte die von ihr als «Hildebrands Bankkonto» bezeichnete Illustration als «Montage» kennzeichnen müssen.

- Anhörungspflicht verletzt: Das Magazin wäre verpflichtet gewesen, Sarasin vor der Publikation mit dem schweren Vorwurf zu konfrontieren, Hildebrands persönlicher Kundenberater habe der «Weltwoche» Informationen zu Kundendaten und Transaktionen zukommen lassen, habe sich selbst angezeigt und Strafanzeige gegen Hildebrand eingereicht.

Hingegen sind für den Presserat die Voraussetzungen fürs Veröffentlichen der vertraulichen Informationen aus der Bank knapp erfüllt. Die «Weltwoche» durfte davon ausgehen, dass an den ihr zugespielten Infos etwas dran war und sie aus der Bank Sarasin stammten. Das Thema war zudem äusserst aktuell, von hohem öffentlichem Interesse und die Informationen waren dauerhaft vom Bankgeheimnis erfasst. Das Interesse, die Kontroverse um private Geschäfte des Nationalbankchefs zu klären, überwog den Umstand, dass ein Sarasin-Mitarbeiter mit seiner Indiskretion zwangsläufig das Bankgeheimnis verletzt hat.

Stabiles Beschwerdevolumen

In einem Rückblick auf die Schwerpunkte der Tätigkeit des Presserats im Jahr 2011 stellte Presseratspräsident Dominique von Burg zudem fest, dass die Zahl der eingereichten Beschwerden im Vergleich zu den Vorjahren unverändert stabil geblieben ist. Und er erinnerte daran, dass der Presserat im Berichtsjahr seine Leitlinien mit den grundsätzlichen Stellungnahmen zum «Recht auf Vergessen» in Bezug auf Online-Medien und Digitalen Archiven sowie zur Veröffentlichung von anonymen Online-Kommentaren in wichtigen Bereichen weiterentwickelt hat.

Jahrheft 2012

Ebenfalls anlässlich seiner Jahrespressekonferenz hat der Presserat sein neues Jahrheft (http://www.presserat.ch/Documents/Jahrheft_2012.pdf) aufgelegt, das neben dem Jahresbericht mit den wichtigsten Leitfällen des vergangenen Jahres je einen Aufsatz zur Rolle der Medien im Fall Hildebrand sowie zum Thema anonyme Online-Kommentare enthält.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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