Alle Storys
Folgen
Keine Story von Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses mehr verpassen.

Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses

Unternehmenssteuerreform III: Unverzichtbare Berücksichtigung der Städte und Gemeinden

Bern (ots)

Ohne gesetzlich verankerte Berücksichtigung der Städte und Gemeinden keine Unterstützung zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) - dies sagen die Dachverbände der Städte und Gemeinden. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband fordern vom Bundesparlament, dass bei der USR III im Interesse der nationalen Kohäsion die Anliegen der Städte und Gemeinden ebenfalls berücksichtigt werden.

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist ein Reformpaket, das Städte und Gemeinden ebenso betrifft wie die Kantone und den Bund. Die Steuern von juristischen Personen sind für alle Staatsebenen von grosser Bedeutung. In den Städten und Gemeinden erlauben diese Mittel nicht zuletzt auch attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Bei einer Senkung der Gewinnsteuern ohne entsprechenden Ausgleich fehlen der kommunalen Ebene diese Mittel.

Es ist deshalb für die Kommunalverbände unabdingbar, dass die Kompensation, die der Bund für die Steuerausfälle von Kantonen und Gemeinden vorgesehen hat, auch den betroffenen Städten und Gemeinden zugute kommt. Erfreulicherweise stimmte der Nationalrat in der Frühlingssession einer Gesetzesbestimmung zu, welche die Kantone anhält, die Auswirkungen der USR III auf die Gemeinden zu berücksichtigen. Weil die Bestimmung jedoch im Ständerat bisher keine Mehrheit fand, ist sie noch in der Schwebe.

Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband fordern das Bundesparlament eindringlich auf, der Bestimmung über die Berücksichtigung der Gemeinden zuzustimmen. Dieses Element trägt wesentlich dazu bei, dass Städte und Gemeinden zur USR III Ja sagen können. Im Hinblick auf eine mögliche Volksabstimmung ist von grosser Bedeutung, dass die Vorlage ausgewogen ist und im Interesse der nationalen Kohäsion die Anliegen aller drei Staatsebenen berücksichtigt.

Im Übrigen ist für die Kommunalverbände wichtig, dass die USR III ein Gleichgewicht zwischen einem attraktiven Unternehmensstandort und der steuerliche Ergiebigkeit für die öffentliche Hand findet. Kurz: Das Fuder darf nicht überladen werden.

Kontakt:

Kurt Fluri, Präsident Schweizerischer Städteverband, Nationalrat,
Stadtpräsident Solothurn,
079 415 58 88.
Hannes Germann, Präsident Schweizerischer Gemeindeverband, Ständerat,
079 401 00 01.
Daniel Leupi, Präsident Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen
und -direktoren, Finanzdirektor der Stadt Zürich,
044 412 32 00.
Renate Amstutz, Direktorin Schweizerischer Städteverband,
079 373 52 18.
Reto Lindegger, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband,
078 768 94 32.

Weitere Storys: Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Weitere Storys: Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
  • 25.05.2016 – 17:11

    Bericht zur Langzeitpflege: Politischen Dialog über die Zukunftsmodelle zügig starten

    Bern (ots) - Der Bundesrat veröffentlicht den lange erwarteten Bericht über die Perspektiven in der Langzeitpflege. Für die Städte und Gemeinden sind die Kostenfolgen der demografischen Veränderung bereits heute deutlich spürbar. Die im Bericht skizzierten Handlungsvarianten müssen deshalb rasch politisch diskutiert und konkretisiert werden. Der Bundesrat hat am ...

  • 03.05.2016 – 10:15

    Nein zur Milchkuh-Initiative: Städteverband lehnt Scheinlösung ab

    Bern (ots) - Der Schweizerische Städteverband empfiehlt, die «Milchkuh-Initiative» am 5. Juni 2016 abzulehnen. Würde sie angenommen, fehlten der allgemeinen Bundeskasse auf einen Schlag 1.5 Milliarden Franken. Das verursachte Sparprogramm hätte markante finanzielle Konsequenzen für Städte und Gemeinden. Die «Volksinitiative für eine faire ...

  • 29.04.2016 – 12:22

    Städteverband sagt «Ja» zu beschleunigten Asylverfahren

    Bern (ots) - Der Schweizerische Städteverband befürwortet die Asylgesetzrevision, die am 5. Juni zur Abstimmung kommt. Die neuen Verfahren bündeln Kompetenzen auf Bundesebene und schaffen schneller Klarheit über die Aufenthaltsberechtigung der Antragsstellenden. Dadurch werden Städte und Gemeinden entlastet, denn ihnen werden weniger Personen mit unsicheren Aufenthaltsperspektiven zugewiesen. Zudem bieten die neuen ...