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Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses

Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011: Städte fordern bessere Abgeltung der Sonderlasten der urbanen Zentren

Bern (ots)

Die Nettolasten in Städten und urbanen Gemeinden sind
1,4-mal so hoch wie jene nicht-urbaner Kommunen. Der Schweizerische 
Städteverband verlangt, dass diese Lasten im Rahmen des 
Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) angemessen 
abgegolten werden. Die Neudotierung des Lastenausgleichs für die 
Jahre 2012-2015 ermöglicht nötige Korrekturen.
Die Städte stehen klar hinter der Neugestaltung des 
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen 
(NFA) und begrüssen deren Fortschreibung, insbesondere auch den 
Ressourcenausgleich. Dieser beruht auf der Solidarität zwischen den 
finanzstarken und den -schwächeren Kantonen. Zudem anerkennt die NFA,
dass geografisch exponierte Gegenden sowie Städte aufgrund ihrer 
spezifischen Situation Sonderlasten tragen, die von ihnen kaum 
beeinflussbar sind. Diese werden mit dem Lastenausgleich teilweise 
abgegolten. Nun liegen erste Erfahrungen mit der NFA vor, die im 
Wirksamkeitsbericht des Bundesrates dargestellt werden.
Städtische Gemeinden haben hohe Nettolasten
Städte und urbane Gemeinden tragen hohe Nettolasten. So geben sie 
für die soziale Sicherheit 57 Prozent mehr aus als die übrigen 
Gemeinden. Bei der öffentlichen Sicherheit liegen die Kosten in 
Städten 2,65-mal so hoch wie in nicht-urbanen Gemeinden. Hohe 
Zusatzlasten tragen die Städte auch beim Verkehr (40 Prozent mehr). 
Dies sind erste Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie, die der 
Städteverband in Auftrag gegeben hat und die im Herbst publiziert 
wird.
Abgeltung der sozio-demografischen Sonderlasten ist Gebot der 
Fairness
Der Städteverband begrüsst, dass die sozio-demografischen 
Sonderlasten der Städte und urbanen Gemeinden (SL) mit der NFA 
ausdrücklich anerkannt werden. Sie fallen mit 73 Prozent deutlich 
mehr ins Gewicht als die geografisch-topografischen Sonderlasten (GL)
mit 27 Prozent. Bislang fliessen aber je 50 Prozent der Gelder aus 
dem Lastenausgleich in die Abgeltung von GL und SL. Das führt dazu, 
dass die SL heute unterproportional abgegolten werden, wie der 
Wirksamkeitsbericht des Bundesrates belegt. Städte und urbane 
Gemeinden tragen mehr als 90 Prozent ihrer Lasten selber. Die Städte 
und urbanen Gemeinden fordern, dass ihre Sonderlasten im Rahmen der 
NFA angemessen abgegolten werden.
100 Millionen für den Lastenausgleich der urbanen Gemeinden
Entgegen dem erklärten Ziel des Bundesrates, hat sich gezeigt, 
dass die Einführung der NFA nicht kostenneutral ausgefallen ist. 
Vielmehr werden die Kantone mit 100 Millionen Franken belastet. 
Diesen Fehler gilt es (auch rückwirkend) zu korrigieren. Die Städte 
verlangen, dass diese Summe vollumfänglich dem sozio-demografischen 
Lastenausgleich zugutekommt. Damit wäre ein erster Schritt getan, das
Verhältnis zwischen Abgeltung der GL und der SL etwas zugunsten der 
SL zu verschieben, ohne die Nutzniesser des GL zu benachteiligen.
Beunruhigende Lastenverschiebung auf die Städte
Immer mehr werden auf Bundesebene politische Entscheide gefällt, 
deren finanzielle Auswirkungen direkt oder indirekt auf Kantone, 
Städte und Gemeinden fallen. Dies ist beispielsweise in der Sozial- 
oder Umweltpolitik der Fall und trifft auch beim jüngsten 
Konsolidierungsprogramm des Bundes zu. Städte und urbane Gemeinden 
wehren sich gegen diese Entwicklung. Sie fordern, dass der nächste 
Wirkungsbericht zur NFA auch eine detaillierte Zusammenstellung der 
Lasten, welche urbane Zentren zu tragen haben, aufweist und dass die 
Städte in die Erarbeitung des Berichtes einbezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des 
«focus» sowie in der Vernehmlassungsantwort des SSV zuhanden des 
Bundesrates. www.staedteverband.ch

Kontakt:

Renate Amstutz, Direktorin Städteverband
Tel.: +41/31/356'32'32
Mobile: +41/79/373'52'18

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