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Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses

Städte wollen Rechtsgrundlagen für Test-Käufe und Alkoholverbote

Bern (ots)

Gemäss einer Umfrage des Schweizerischen
Städteverbandes befürworten die Schweizer Städte die Schaffung von 
Rechtsgrundlagen für Test-Käufe sowie für zeitlich und örtlich 
beschränkte Alkoholverbote im neuen Alkoholgesetz. Dessen 
Totalrevision soll im Winter in die Vernehmlassung kommen.
Im Frühjahr beschloss der Bundesrat, das Alkoholgesetz vollständig
zu überarbeiten. Dabei stehen verschiedene Elemente zur Diskussion, 
die die Städte und Gemeinden unmittelbar betreffen. So eine 
Rechtsgrundlage für Testkäufe, für zeitlich und örtlich limitierte 
Alkoholverbote oder für gezielte Massnahmen gegen Billigstangebote.
Zu diesen Fragen führte der Städteverband im Juli/August 2009 bei 
seinen Mitgliedern sowie denjenigen der Konferenz Städtischer 
Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren (KSPD) eine Umfrage durch.
Die Resultate sprechen eine klare Sprache: Die Städte, die sich an 
der Umfrage beteiligten, befürworten ausnahmslos die Schaffung einer 
Rechtsgrundlage für Test-Käufe. 86% unterstützen die Schaffung einer 
bundesrechtlichen Grundlage für zeitlich und örtlich limitierte 
Alkoholverbote. Schliesslich betrachten 66% Mindestpreise als eine 
sinnvolle Massnahme gegen Billigstangebote.
Bereits heute führen gut die Hälfte der Städte Test-Käufe durch 
und machen dabei gute Erfahrungen. Test-Käufe und die Ahndung von 
Übertretungen hätten entscheidend zur Sensibilisierung beigetragen, 
so die mehrheitliche Einschätzung. Wo regelmässig Test-Käufe 
durchgeführt werden, nimmt die Übertretungsquote ab. Für die 
Schaffung einer Rechtsgrundlage spricht weiter, dass die Städte und 
Gemeinden, die bislang auf Test-Käufe verzichtet haben, dies mit der 
unsicheren Rechtslage begründen, was sie bedauern.
Eine einheitliche Rechtsgrundlage würde auch für zeitlich und 
örtlich limitierte Alkoholverbote Klarheit schaffen, da die 
polizeiliche Generalklausel nicht überall als taugliche Grundlage 
beurteilt wird. Immerhin rund die Hälfte der Städte, die sich an der 
Umfrage beteiligt haben, haben bereits örtlich und zeitlich 
beschränkte Alkoholverbote ins Auge gefasst - am häufigsten (in 76% 
der Fälle) bei Sportveranstaltungen.
Der Städteverband hat die Umfrageergebnisse der Eidgenössischen 
Alkoholverwaltung zur Verfügung gestellt. Sie sind abrufbar unter: 
www.staedteverband.ch

Kontakt:

Martin Tschirren
Leiter Öffentlichkeitsarbeit Städteverband
Mobile: +41/76/561'16'52

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