Alle Storys
Folgen
Keine Story von FDKL/Comlot mehr verpassen.

FDKL/Comlot

FDKL/Comlot: Kampf den illegalen Glücksspielanbietern, Transparenz bei der Mittelvergabe, Spielsuchtbekämpfung und -prävention, illegale Spiele als Gefahr, Glücksspiele im Internet ja, aber!

Gerlafingen (ots)

Kampf den illegalen Glücksspielanbietern
Die vor drei Jahren geschaffene Lotterie- und Wettkommission 
(Comlot) hat sich bewährt, dies das Fazit von Regierungsrätin Sabine 
Pegoraro, Präsidentin der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und 
Lotteriegesetz (FDKL), anlässlich der Medienkonferenz in Bern. Noch 
unbefriedigend ist die Situation bei den illegalen Glücksspielen. 
Gefordert wird eine Verbesserung der Durchsetzung des Verbots 
illegaler Angebote in Kooperation mit den für den Spielbankenbereich 
zuständigen Bundesinstanzen.
Zahlenlottos, Sportwetten und Lose sind in der Bevölkerung bestens
bekannt. Viele wissen auch, dass der Reingewinn aus diesen Spielen 
vollumfänglich in die kantonalen Lotterie- und Sportfonds sowie in 
den Schweizer Sport fliesst. Im Jahr 2008 haben die 
Lotteriegesellschaften 535 Millionen Franken für Projekte in den 
Bereichen Kultur, Breitensport und Sportinfrastruktur, Natur, 
Soziales sowie Entwicklungshilfe erwirtschaftet.
Seit dem 1. Januar 2007 amtet die unabhängige und ausserhalb der 
kantonalen Strukturen angesiedelte Lotterie und Wettkommission 
(Comlot) als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für interkantonal oder 
gesamtschweizerisch durchgeführte Lotterien und Wetten. Dies 
beinhaltet ebenfalls die Bekämpfung illegaler Anbieter; darunter 
fallen via Internet oder in Hinterzimmern angebotene ausländische 
Sportwetten und Lotterien, illegale Wettbewerbe und Gewinnspiele 
etc.. Im Jahr 2008 hat die Comlot wegen illegaler Aktivitäten rund 30
Dossiers eröffnet und in diversen Fällen Strafanzeigen eingereicht.
Transparenz bei der Mittelvergabe
In den Kantonen existieren abgestützt auf das Bundesgesetz über 
die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten sowie auf das Konkordat 
jeweils eigene kantonale Gesetze und Verordnungen. Darin sind die 
Zulassungen von Tombolas, Kleinlotterien und die Verwendung der den 
Kantonen zufliessenden Erträge aus Lotterien und Sportwetten 
geregelt. Die Kantone sind unter Berücksichtigung der Vorgaben des 
Bundes und des Konkordats bei der Festlegung ihrer Vergabekriterien 
frei. Die gesprochenen Beiträge aller 26 Kantone sind auf den 
Internetseiten www.fdkl.ch sowie der beiden Lotteriegesellschaften 
www.swisslos.ch und www.loterie.ch einsehbar.
Spielsuchtbekämpfung und -prävention
Das Institut für Psychologie der Universität Bern kommt in der 
2007 veröffentlichten «Grundlagenstudie Spielsucht» zum Schluss, dass
im Vergleich zu anderen Suchterkrankungen und psychischen Störungen 
die Prävalenz der Spielsucht in der Schweiz eher gering ist. Zudem 
haben die Kantone festgelegt, dass die Comlot vor der Erteilung einer
Bewilligung das Suchtpotenzial der beantragten Lotterie oder Wette 
abklärt und die erforderlichen Massnahmen insbesondere zum Schutz der
Jugend festlegt. Weiter weisen die Lotteriegesellschaften den 
Kantonen 0,5 % der Bruttospielerträge für die Prävention und die 
Behandlung der Spielsucht zu. Daneben investieren die beiden 
Lotteriegesellschaften hohe Beträge in eigene Präventionsmassnahmen 
und weisen entsprechende Zertifikate auf, welche internationale 
Branchenverbände in diesem Bereich ausstellen.
Illegale Spiele als Gefahr
Eine grosse, neue Gefahr spielsüchtig zu werden, geht vom 
illegalen, unkontrollierten Internet-Glücksspiel aus. Internet und 
Glücksspiel können eine problematische Kombination darstellen. Die 
Kantone fordern den Bund auf, bei der Bekämpfung des illegalen 
Glücksspiels mit der FDKL und der Comlot zu kooperieren. Neben dem 
illegalen Internet-Glücksspiel gilt es auch, gegen die Brief- und 
Telefonverkaufsmassnahmen deutscher Klassenlotterien oder andere 
Gewinnspiele vorzugehen, welche den Veranstaltern teilweise sehr hohe
Erträge einbringen und auf dem Geschäftsmodell einer Lotterie oder 
anderer Glücksspiele basieren. Entsprechende Gegenmassnahmen gehen 
teilweise über die Kompetenz der Kantone hinaus und lassen sich in 
Kooperation mit dem Bund am wirkungsvollsten und effizientesten 
realisieren.
Glücksspiele im Internet ja, aber!Bislang war das Internet-Angebot
von Casinospielen verboten. Der Bundesrat hat die Eidg. 
Spielbankenkommission beauftragt, eine Lockerung dieses Verbots durch
die Vergabe weniger entsprechender Konzessionen zu prüfen. Weiter 
sollen die rechtlichen und technischen Grundlagen dafür geschaffen 
werden, das illegale virtuelle Glücksspielangebot wirkungsvoll 
einzuschränken.
Die Kantone haben zum Glücksspiel im Internet eine eigene, 
umfassende Studie erarbeitet, die klar festhält, dass für die in die 
Kompetenz der Kantone fallenden Lotterien und Sportwetten nur die 
aktuelle Lösung eines kontrollierten Angebots über die Gesellschaften
Swisslos und Loterie Romande in Frage kommt. Diese beiden Unternehmen
bieten einen Teil ihrer Produkte gestützt auf kantonale Bewilligungen
seit beinahe 10 Jahren auch auf dem Internet an.
Die übrigen Glücksspiele, insbesondere die in Casinos angebotenen 
Spiele, werden vom Bund bzw. von der ESBK beaufsichtigt. Die Kantone 
formulieren diesbezüglich trotzdem eine Position, die es zu beachten 
gilt, da die Kantone als wichtige Träger des Gesundheits- und 
Sozialsystems direkt von möglicherweise schädlichen Auswirkungen 
eines problematischen Internet-Glücksspielangebots betroffen sind. 
Die Kantone befürworten eine Verbotslockerung durch Vergabe von 1 - 3
mit Auflagen verbundenen Internet-Spielbanken-Konzessionen, 
beschränkt auf das Gebiet der Schweiz (in CH wohnhafte Personen). Nur
dies ermöglicht ein kontrolliertes Angebot (Schutz vor Spielsucht, 
Geldwäscherei, Steuerhinterziehung, Betrug etc.), verhindert ein 
(weiteres) Abwandern zu illegalen Anbietern und ist Basis für ein 
wirkungsvolles Verbot nicht-konzessionierter Anbieter. Nur unter der 
Voraussetzung einer gesetzlichen Verankerung von Bestimmungen, welche
die Durchsetzung des Verbots illegaler Internet-Angebote 
sicherstellt, sind die Kantone bereit, die Verbotslockerung zu 
unterstützen.
Die Berichte «Grundlagenstudie Spielsucht» und «Glücksspiel im 
Internet» sind auf der Homepage: www.fdkl.ch (Archiv) publiziert.

Kontakt:

Sabine Pegoraro, Präsidentin FDKL
Tel.: +41/61/552'57'07

Jean-François Roth, Präsident der Lotterie- und Wettkommission
Tel.: +41/31/313'13'04

Jean-Luc Moner-Banet, Generaldirektor der Loterie Romande
und Mitglied der FDKL-Arbeitsgruppe "Spielsuchtprävention"
Tel.: +41/21/348'13'13

Roger Fasnacht, Direktor Swisslos
und Mitglied der FDKL-Arbeitsgruppe "Glücksspiel im Internet"
Tel.: +41/61/284'11'11

Weitere Storys: FDKL/Comlot
Weitere Storys: FDKL/Comlot