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Cayman Islands Government

Die Kaimaninseln weiten die Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerinformationen auf 20 Länder, u. a. auf wichtige OECD-Handelspartner aus

George Town, Grand Cayman (ots/PRNewswire)

Die Regierung der Kaimaninseln gab heute bekannt, dass sie jetzt
Vereinbarungen mit 20 Ländern, darunter den wichtigsten
Handelspartnern der Kaimaninseln, über eine umfassende Unterstützung
bei der Beitreibung von Steuerinformationen abgeschlossen hat.
Irland, Japan, die Niederlande und Südafrika ergänzen jetzt die
Liste der acht Ländern, die aufgrund eines unilateralen Verfahrens,
das keines bilateralen Vertrages bedarf, durch Steuerinformationen
nach den OECD-Standards unterstützt werden. Die Kaimaninseln haben
darüber hinaus bereits acht bilaterale Steuerinformationsabkommen
abgeschlossen, dazu zählen die jüngsten Verträge mit den nordischen
Staaten sowie das Abkommen mit den USA aus dem Jahre 2001.
Das im Jahre 2008 eingeführte unilaterale Verfahren bietet den
Kaimaninseln eine weitere Möglichkeit, die Selbstverpflichtung zur
Transparenz und zum Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten
umzusetzen.
"Die Kaimaninseln haben das unilaterale Verfahren der
Informationsweitergabe in Steuerangelegenheiten vorsorglich und
ergänzend zum bilateralen Verhandlungsprogramm eingeführt", sagte der
ehrenwerte Kurt Tibbetts, Regierungschef der Kaimaninseln. "Wir
können die Notwendigkeit, bei den Steuerinformationsabkommen
schneller voranzukommen, durchaus nachvollziehen, auch wenn wir im
Rahmen unseres bilateralen Programms unseren Partnern unter
angemessenen Voraussetzungen einen schrittweise Verhandlungsansatz
bieten. Wir sind jedoch zuversichtlich, diesen kontinuierlichen
Ansatz auch weiterhin fortführen zu können."
Insgesamt decken die oben erwähnten Abkommen vier der sieben
G-7-Staaten sowie 17 der 30 OECD-Mitgliedstaaten ab.
Auf der Grundlage des laufenden Verhandlungsprogramms, das
derzeit OECD-Staaten (u. a. bedeutende Handelspartner) betrifft, die
ihr Interesse an einer Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten zum
Ausdruck gebracht haben, beabsichtigen die Kaimaninseln in den
kommenden Monaten mit einer Reihe weiterer Länder, u. a. den noch
fehlenden G-7-Ländern und fünf weiteren OECD-Mitgliedstaaten
abzuschliessen.
    Redaktionelle Hinweise
    - Die acht bilateralen Steuerinformationsabkommen der Kaimaninseln
      betreffen die folgenden Länder: Vereinigte Staaten, Dänemark, Färöer,
      Finnland, Grönland, Island, Norwegen und Schweden.
    - Die unilateralen Abkommen zur Unterstützung bei der Beitreibung von
      Steuerinformationen der Kaimaninseln betreffen die 12 Länder Belgien,
      Deutschland, Grossbritannien, Irland, Japan, Luxemburg, die
      Niederlande, Österreich, die slowakische Republik, Südafrika, die
      Schweiz und die Republik Tschechien.
    - Die Kaimaninseln haben aktiv am weltweiten OECD-Steuerforum
      teilgenommen und gehörten zu den ersten Rechtsgebieten ausserhalb der
      OECD, die im Jahre 2000 die Prinzipien der Transparenz und des
      Informationsaustauschs in Steuerangelegenheiten auf der Grundlage
      gleicher Voraussetzungen für alle übernommen hat. Infolgedessen waren
      die Kaimaninseln an der Entwicklung der OECD-Standards für den
      wirkungsvollen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten beteiligt
      und sind gemeinsam mit anderen OECD- und Nicht-OECD-Staaten Mitglied
      der Untergruppe "Gleiche Voraussetzungen für alle" des weltweiten
      Forums.
    - Abgesehen von den auf die OECD-Initiative zurückgehenden Abkommen haben
      die Kaimaninseln bilaterale Steuerverträge mit 27 EU-Mitgliedstaaten
      abgeschlossen. Diese sehen vor, dass die Kaimaninseln Informationen
      über Zinserträge gemäss der Masszahlen der Europäischen
      Zinsbesteuerungsrichtlinie liefern.
    - Die für die Steuerkooperationsabkommen zuständige Behörde der
      Kaimaninseln ist die im Jahre 2005 auf Grund eines Gesetzes über die
      wirksame, internationale Kooperation in Steuerangelegenheiten (Tax
      Information Authority Law) ins Leben gerufene Tax Information
      Authority. Weitergehende Informationen zu dieser Behörde und ihrer
      Tätigkeit stehen unter www.tia.gov.ky zur Verfügung.

Pressekontakt:

Ted Bravakis, Leiter der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des
Finanz- und Wirtschaftsressorts, Tel.: +1-345-244-2266 oder E-Mail:
ted.bravakis@gov.ky, im Auftrag der Regierung der Kaimaninseln