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Ja Komitee "Zukunft mit Komplementärmedizin" / Oui Pour les médecines complémentaires

Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" - Gleiche Ellen für alle Methoden in der Grundversicherung

Bern (ots)

Gesundheitspolitische Kehrtwende auf Kosten der Komplementärmedizin
Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet den
Departementschef des Innern, den Leistungskatalog periodisch zu
überprüfen. Es liegt nicht im Ermessen des Gesundheitsministers, ob
nach dem Ausschluss der ärztlichen Komplementärmedizin aus der
Grundversicherung weitere Methoden überprüft werden sollen. Auch ist
es nicht von den Absichten des Gesundheitsministers abhängig, ob der
Grundversicherungskatalog beibehalten oder ausgedünnt wird. Der
Gesundheitsminister hat einzig das Gesetz umzusetzen. Die
Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedzin" fordert Bundesrat Pascal
Couchepin auf, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und alle
Leistungen in der Grundversicherung periodisch mit gleichen Ellen zu
messen.
"Wir haben nicht die Absicht, den Grundleistungskatalog
auszudünnen", verkündet Bundesrat Pascal Couchepin in der Sonntags
Zeitung vom 25. März 2007. Der Gesundheitsminister hat einen geringen
Ermessensspielraum bei der Frage, ob eine Leistung in die
Grundversicherung gehört. Erstens müssen die Methoden gemäss dem
Krankenversicherungsgesetz wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich
sein, damit sie aufgenommen werden können. Zweitens müssen alle
Leistungen periodisch überprüft werden (Artikel 32 KVG). Bundesrat
Couchepins Ankündigung, dass er den Grundleistungskatalog nicht
weiter ausdünnen wolle, steht im Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag
und stellt eine gesundheitspolitische Kehrtwende dar.
Ausschluss verursacht Mehrkosten und schränkt Wahlfreiheit ein
Die von Ärzten praktizierte Komplementärmedizin hat im Jahr 2004
in der Grundversicherung 25 Millionen Franken gekostet (Quelle: BAG /
Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2004) und
alle Personen konnten sie in Anspruch nehmen. Sie machte 0,134
Prozent der Gesamtkosten der Grundversicherung aus. Im Jahr 2006
haben rund 70 Prozent der Versicherten eine Zusatzversicherung für
Komplementärmedizin abgeschlossen. Somit müssen die Versicherten nun
für die gleichen Leistungen geschätzte 200 bis 300 Millionen Franken
an Prämien bezahlen. Die entsprechenden Leistungen stehen aber 30
Prozent der Versicherten nicht mehr zur Verfügung. Entgegen den
Aussagen des Gesundheitsministers ist die Wahlfreiheit unnötig
eingeschränkt. Viele Personen können sich die Prämien nicht mehr
leisten oder sie werden wegen bestehenden Krankheiten oder aufgrund
ihres Alters nicht aufgenommen. Die Volksinitiative fordert, die fünf
Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung
aufzunehmen, weil sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Überprüfungen der ärztlichen Komplementärmedizin
Die Rechtmässigkeit des Ausschlusses der ärztlichen
Komplementärmedizin wird voraussichtlich von der
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates überprüft. Die
Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher hat einen
entsprechenden Antrag gestellt.

Kontakt:

Walter Stüdeli
Politik & Medien
Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin"
Mobile: +41/79/330'23'46
Tel.: +41/31/560'00'24
Fax: +41/31/560'00'25
E-Mail: info@koest.ch

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