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Verein zur Befreiung von Aenas Heller

Willkür deutscher Jugendämter erregt Kritik vor EU und UN

Levern, Schweiz (ots/PRNewswire)

- Der Fall Heller
August 2008: Pastor Tobler: "Solche Vorgänge gemahnen an das
dritte Reich." Kontaktsperre zwischen Frau Heller und ihrem Sohn
Aeneas, verhängt von einem deutschen Jugendamt. Selbst ein Gebet von
Mutter und Kind am Telefon wird verboten. Auch der Schweizer Pastor
darf nicht mit Aeneas beten.
Die Mutter muss fürchten, dass Aeneas wieder illegalerweise vom
Stadtjugendamt Bamberg an einen unbekannten Ort verbracht wird, wie
in den ersten 18 Monaten der "Fremdpflege". Sechs Wochen quälen die
Behörden Mutter und Kind mit Kontaktabbruch. Laut BGB eine illegale
Amtsanmassung des Jugendamtes.
September 2007: Prof. Rascher von der Universitätskinderklinik
Erlangen muss vor dem Oberlandesgericht Bamberg den Vorwurf gegen die
Mutter, der den Sorgerechtsentzug begründete, zurückziehen. Seine
Behauptung, Frau Heller sei psychisch krank, weil sie unter einem
Münchhausen-by-proxy-Syndrom leide und gefährde deswegen ihr Kind,
erwies sich als haltlos. Das fragwürdige Syndrom existiert laut
Bundesgesundheitsministerium nicht. Der Sorgerechtsentzug war
rechtswidrig. Dennoch verweigert das Stadtjugendamt Bamberg seit über
einem Jahr die Herausgabe des Kindes an die Mutter mit der
Begründung, Aeneas könne"... der Zuständigkeit der deutschen Behörden
vorenthalten werden". Im Oberlandesgericht verschwinden Akten, der
Prozess wird verschleppt.
Kein Einzelfall
Willkürakte deutscher Jugendämter und Familiengerichte häufen
sich und erregen internationale Kritik Jaques Barrot, Vizepräsident
der EU Kommission, gibt im Dezember 2008 bekannt, dass die Kommission
".. besonders heikle Fälle mit ausserordentlicher Genauigkeit
verfolgt."
"Brutale Methoden" deutscher Jugendämter, so der Vorsitzende des
Petitionsausschusses des Europaparlamentes, Marcin Libicki,
beschäftigen neben 400 Petitionen vor dem Ausschuss, nun auch das
Hochkommissariat für Menschenrechte der UN im Rahmen des
"periodischen Prüfungsberichtes". Deutschland laufe Gefahr die
Grundprinzipien der internationalen Menschenrechtskonventionen, z. B.
die UN Konvention gegen Folter zu verlassen.
Jugendämter operieren "im rechtsfreien Raum" erklärt die FAZ.
Jugendamtsmitarbeiter könnten "... bei vorsätzlich
verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden." Eine
Aufsichtsbehörde fehlt, moniert der Anwalt der Mutter Hambura.
Misshandlungen, sexueller Missbrauch, demütigende oder
kommerziell motivierte medizinische Zwangsmassnahmen und der Tod von
Kindern unter Obhut deutscher Jugendämter bleiben ungeahndet.
"Ich hänge an einem Monitor ....bitte hole mich schnell von hier
ab!" Aeneas, in einem Brief an seine Mutter, als Rascher den
Neunjährigen ohne medizinische Indikation auf der Intensivstation
einsperrt und später zwangsoperiert.
Die Presse protestiert. Das Familiengericht reagiert mit einem
Entmündigungsverfahren.
Die Mutter soll mit Psychopharmaka zwangsbehandelt werden. Nach
ihrer Flucht ins Ausland begutachtet Psychiater PhD Dr. Gmür Zürich
Frau Heller:
Sie sei psychisch gesund. "Mit brutaler Macht" seien die
deutschen "Behörden" gegen sie vorgegangen.
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(Hintergruende Kontakt)
    Verein zur Befreiung von Aenas Heller
    Specherin Gerda Munz
    +49-7022-43457
     mail@petra-heller.com

Pressekontakt:

Verein zur Befreiung von Aenas Heller: Specherin Gerda Munz,
+49-7022-43457, mail@petra-heller.com