SCHMOLZ+BICKENBACH KG erwirkt Registersperre
Durchführung der Kapitalerhöhung bis auf weiteres nicht möglich
Düsseldorf (ots)
Die SCHMOLZ+BICKENBACH Holding AG, Tochter der SCHMOLZ+BICKENBACH GmbH & CO. KG ("KG") hat beim Handelsregisteramt Luzern eine Registersperre erwirkt, wonach keine Eintragungen vorgenommen werden dürfen, die sich auf Beschlüsse der Generalversammlung der SCHMOLZ+BICKENBACH AG ("AG") vom 28. Juni 2013 beziehen. Dadurch wird verhindert, dass die nach Ansicht der KG unrechtmäßig zustande gekommenen Beschlüsse der Generalversammlung umgesetzt werden können.
Grundlage der Registersperre ist die offensichtliche Verletzung des Aktienrechts, da die Stimmrechte im Umfang von 20% des eingetragenen Aktienkapitals an den gestrigen Abstimmungen und Wahlen nicht ausgeübt werden konnten. Die Gebuka AG resp. Herr Büttiker hatte die Nichtzulassung der Stimmrechte beim Handelsgerichts des Kantons Zürich beantragt, ohne dass der Aktionärin das rechtliche Gehör gewährt wurde.
Dass die Zulassung der Stimmrechte einen wesentlichen Einfluss auf die äußerst knappen Resultate der gestrigen Generalversammlung gehabt hätte, ist offensichtlich. Die Handelsregistersperre dauert von Gesetzes wegen zehn Tage und ist von Amtes wegen zu berücksichtigen. Diese Frist wird durch Einreichung eines Gesuchs um Erlass vorsorglicher Maßnahmen automatisch verlängert. Damit kann die Kapitalerhöhung deshalb bis auf weiteres nicht wie vom Verwaltungsrat beabsichtigt durchgeführt werden.
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Christof Schramm, Telefon: +49 (0) 170 85 89 170
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