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Sänger-Krieg unter den "KÖNIGEN des Partyschlagers"

Köln (ots)

Damit haben die selbsternannten Schlager, Fox und
Disco Könige nicht gerechnet. Mit einem offenen Brief wendet sich der
KÖNIG vom Königssee an die selbsternannten "Könige" der Musikbranche.
Der KÖNIG hat in diesem Schreiben u.a. Michael Wendler 
aufgefordert, die sich selbst aufgesetzte Krone als "KÖNIG DES 
POPSCHLAGERS" zurück zu geben. Weitere selbsternannte Könige des 
Schlagers, des Disco Fox usw. werden in diesem Schreiben aus dem 
Königshaus aufgefordert, Ihre Plastik-Kronen abzulegen und an zu 
erkennen, dass es nur einen KÖNIG des Partyschlagers geben kann und 
das ist ihre Majestät der KÖNIG vom Königssee zu Königstein. 
Lediglich an Jürgen Drews lässt der König den Kelch vorüberziehen da 
dieser, so der König, sich nicht selbst ernannte, sondern seinen 
Titel "König von Mallorca" durch Showlegende Thomas Gottschalk 
verliehen bekam.
Ihr Majestät der König, hatte sich in den letzten Jahren stets im 
Hintergrund gehalten und das Treiben der "Minne-Sänger", so wie er 
Sie in seinem Brief bezeichnet, mit angesehen. Seiner Meinung nach 
kann es aber nun nicht mehr so weitergehen, dass sich jeder in seinem
Königreich als König des Schlagers, Fox, Schlager-Pop usw. 
bezeichnet, obwohl diese nicht einmal einen Schlüssel von einem 
Notenschlüssel unterscheiden können.
Umgehend haben also alle selbsternannten Könige, Ihre Krone 
abzulegen und den Zusatztitel König, in ihrem Namen sofort zu 
löschen. Ab sofort wird seine Majestät der KÖNIG selbst in die 
Öffentlichkeit treten um mit seinem neuen Party-Hit "Der König vom 
Königssee" sein Party-Volk zu erfreuen.
Juristische Schritte, hatte ihre Majestät der KÖNIG, als Reaktion 
auf seinen offenen Brief nicht erwartet. Doch bereits nach Eintreffen
des offenen Briefes, hat sich sogleich die erste Anwaltskanzlei beim 
königlichen Hofe gemeldet und die Aberkennung des Titels "König" als 
unhaltbar zurück gewiesen. Nun musste, ihre Majestät der König, 
selbst seinen Hof-Juristen einschalten um seine Forderung zu 
begründen.
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