Alle Storys
Folgen
Keine Story von Atrium European Real Estate Limited mehr verpassen.

Atrium European Real Estate Limited

EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited
ATRIUM ZAHLT 2008 10,75% WANDELANLEIHE ZURÜCK

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
24.01.2011
ATRIUM ZAHLT 2008 10,75% WANDELANLEIHE ZURÜCK
Jersey, 24 January 2011; Atrium European Real Estate Limited 
("Atrium" oder die "Gesellschaft") (VSE/Euronext: ATRS)  gibt 
bekannt, dass sie die gesamte aushaftende 2008 Anleihe zum Nennwert 
von EUR 20 Mio zzgl. Zinsen zurückzahlen wird. Atrium bewertet den 
Rückkauf als wertsteigernd und meint, dass damit dem Wohl ihrer 
Aktionäre am besten gedient wird.
Die jüngst behauptete Fälligstellung durch die Centrum Bank in Vaduz 
ist ungültig. Atrium hat dennoch den Beschluss gefasst, die 2008 
Anleihe zurückzukaufen. Wie bereits veröffentlicht, hat Atrium letzte
Woche beim englischen High Court eine Klage wegen dieser ungültigen 
Fälligstellung eingebracht.
Die Meinl Bank versucht derzeit, die Anleiheninhaber zu versammeln 
und ihnen die Fälligstellung dieser Anleihen vorzuschlagen. Diese 
Vorgehensweise stellt einen Missbrauch ihrer Stellung als Treuhänder 
für die weiteren, börsennotierten Anleihen von Atrium dar (d.s. 
AT0000496633, AT0000496641; AT0000492996, AT0000341789 und 
AT0000341797), und zwar zu ihrem eigenen Vorteil als Inhaber der 2008
Anleihe. Dies folgt bedauerlicherweise einem vertrauten Muster: 
Bereits im August 2010 musste Atrium die Meinl Bank von ihrer 
Funktion als Zahlstelle für diese Anleihen entheben. Das Institut hat
damals die Bestätigung verweigert, dass es die zweckgewidmeten 
Zinszahlungen auf diese Anleihen wie vorgesehen zur Auszahlung an die
Anleiheninhaber bringen wird. Diese Weigerung steht in krassem 
Widerspruch zu ihrer jüngsten Behauptung, sie würde im Interesse der 
Anleiheninhaber handeln.
Obwohl sich Meinl Bank in diesem jüngsten Fall nur auf angebliche, 
von einer nicht identifizierten Quelle erhaltene Informationen 
beruft, hat Meinl Bank es unterlassen, eine Stellungnahme der 
Gesellschaft einzuholen.
Das Vorgehen ist ein klarer Missbrauch der Treuhänder-Funktion. Es 
handelt sich um einen ungerechtfertigten, mutwilligen Versuch der 
Meinl Bank, ihre Verhandlungsposition in der anhängigen EUR 2 Mrd. 
Klage der Atrium gegen Meinl Bank zu verbessern und der 
entsprechenden Haftung zu entrinnen. Dieses Verhalten deckt sich mit 
der sonstigen mutwilligen Vorgangsweise der Meinl Bank, bei der 
unbegründete Klagen ebenso auf der Tagesordnung stehen wie unzählige 
Presseaussendungen, die wie Nebelbomben die wahren Fakten 
verschleiern sollen.
Atrium geht weiterhin davon aus, dass sie mit ihrer im August 2010 
eingebrachten Hauptklage gegen Julius Meinl und weitere Beklagte auf 
EUR 2 Mrd. Schadenersatz obsiegen wird. Atrium wird die Klage auch 
künftig mit voller Überzeugung verfolgen. Auch wird Atrium die 
österreichische Staatsanwaltschaft weiterhin bestmöglich bei ihren 
Ermittlungen gegen Julius Meinl und die weiteren Beteiligten 
unterstützen. Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft 
hinsichtlich der Verstrickungen dieser Beschuldigten mit der 
Gesellschaft (damals Meinl European Land) -  wofür Julius Meinl 
bekanntlich im April 2009 verhaftet und gegen außergewöhnlich hohe 
Kaution von EUR 100 auf freien Fuß gesetzt wurde - wird weiter 
voranschreiten.
Rückfragehinweise:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH:
+43 1 51510 5200
RA Mag. Bettina Knötzl
bettina.knoetzl@wolftheiss.com
Financial Dynamics:
+44 (0)20 7831 3113
Richard Sunderland
Laurence Jones
Will Henderson
richard.sunderland@fd.com

Rückfragehinweis:

Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:richard.sunderland@fd.com

Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
WKN:
Index: Standard Market Continuous
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

Weitere Storys: Atrium European Real Estate Limited
Weitere Storys: Atrium European Real Estate Limited