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Wenn alle jubeln, Kommentar zur EU-Einigung über die Angleichung der Einlagensicherungssysteme, von Detlef Fechtner.

Frankfurt (ots)

Die Verständigung über den Schutz von Sparguthaben bis 100.000 Euro wird von vielen Seiten beklatscht. Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind erleichtert, dass nicht an der Institutssicherung gerüttelt wird. Deutschlands private Banken sind zufrieden, weil auch sie - noch - keine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung wünschen und die Zielausstattung mit 0,8% der gesicherten Einlagen letztlich einen Tick niedriger ausfällt als erwartet. Die französischen Wettbewerber dürfen sich über einen Rabatt freuen, den sie mit dem fragwürdigen Argument erstritten haben, dass ihre heimischen Geldhäuser ohnehin so groß sind, dass deren Kundschaft kaum durch einen Einlagensicherungsfonds geschützt werden. Wenn sie ins Wanken geraten sollten, müssten sowieso ganz andere Geldquellen "eingebailt" werden. EU-Kommissar Michel Barnier schließlich ist glücklich, dass die überfüllte Gesetzgebungspipeline etwas geleert wird und er erneut europäische Regeln durchgesetzt hat.

Allein: Wenn alle jubeln, drängen sich zwei Fragen auf. Erstens: Warum musste man nach den Annäherungen im Vorjahr noch so lang verhandeln? Und: Haben alle Beteiligten wirklich das Gleiche im Sinn, wenn sie Beifall klatschen? Für Frage eins gibt es in der Tat keine gute Antwort - zumal die Positionen vor Monaten schon einmal recht nahe an dem jetzt erzielten Kompromiss lagen. Die Antwort auf Frage zwei signalisiert derweil, dass die gestrige Verständigung eher als Kompromiss beschrieben werden sollte denn als Einigung. Denn wirklich einig darüber, wie Europas Sparer geschützt werden sollen, sind die Beteiligten nicht.

Aus deutscher Sicht schafft das Regelwerk Sicherheit, gerade ohne dass die Haftung vergemeinschaftet werden muss - die Notwendigkeit für gemeinsame EU-Sicherungseinrichtungen schwindet somit. Ganz anders sehen es Südländer und EU-Kommission. Für sie ist die Harmonisierung nationaler Systeme der nächste Schritt hin zu einer einheitlichen Einlagensicherung mit einheitlichem Fonds - deshalb der ständige Bezug auf die Bankenunion, deshalb die bewusst enge Verbindung der zwei Gesetzgebungsverfahren über Einlagensicherung und Abwicklung, die gar nicht unbedingt so eng gekoppelt sind.

Nächsten Sommer gibt es zwar eine Zwangspause durch Europawahlen und Personalwechsel. Aber weder die Verbünde noch die Bundesregierung sollten sich der Illusion hingeben, dass die Forderung einer vergemeinschafteten Einlagensicherung vom Tisch ist.

(Börsen-Zeitung, 19.12.2013)

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