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usedSoft kämpft weiter für freien Wettbewerb

München (ots)

Gebrauchtsoftware-Händler geht in Sachen Adobe in
Berufung / Konkurrenten sollen vom Markt verdrängt werden / keine 
Konsequenzen für den Handel mit gebrauchter Microsoft-Software
usedSoft wertet die von Adobe erwirkte Einstweilige Verfügung vor 
dem Landgericht (LG) Frankfurt als letzten verzweifelten Versuch 
US-amerikanischer Software-Hersteller, ihr Monopol zu retten. Nachdem
der Bundesgerichtshof (BGH) in Sachen Oracle der 
Nichtzulassungsbeschwerde zugestimmt hat, ist nämlich jetzt 
abzusehen, dass ca. Ende 2010 eine höchstrichterliche Klärung der 
Rechtslage erfolgt. Bis dahin wollen offensichtlich Adobe und andere 
Hersteller die unliebsame Konkurrenz durch usedSoft mit zweifelhaften
Mitteln vom Markt gedrängt haben.
Die heute ergangene Entscheidung verbietet es der deutschen 
usedSoft-Niederlassung HHS usedSoft GmbH vorläufig, mit bereits 
einmal verwendeten Adobe-Lizenzen zu handeln. Allerdings gilt diese 
Entscheidung nicht für Gebraucht-Software anderer Hersteller, wie 
etwa Microsoft. Diese darf weiterhin uneingeschränkt gebraucht 
gehandelt werden.
Die HHS usedSoft GmbH hat bereits angekündigt, in Berufung zu 
gehen. Damit beginnt voraussichtlich ein längerer Gang durch die 
Instanzen. Als nächstes wird in einigen Monaten das OLG Frankfurt im 
Einstweiligen Verfügungs-Verfahren entscheiden. Wiederum einige 
Monate später wird der Fall im Hauptsache-Verfahren vermutlich erneut
dem LG und dann dem OLG zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend ist 
es wahrscheinlich, dass der BGH in letzter Instanz entscheiden muss.
Bis zu einer endgültigen Klärung können also einige Jahre 
vergehen. Die HHS usedSoft GmbH wird den Handel mit gebrauchten 
Adobe-Lizenzen aus Volumenverträgen einstellen, bis eine der 
kommenden Instanzen die Verfügung wieder aufhebt. Die Entscheidung 
ist allerdings noch nicht rechtskräftig. "Wir werden so lange 
kämpfen, bis entweder der BGH oder aber der Gesetzgeber den freien 
Wettbewerb in einem liberalisierten Software-Markt endgültig 
ermöglicht", betonte Peter Schneider, Geschäftsführer der HHS 
usedSoft GmbH.
Die Einstweilige Verfügung, die bereits am 25. November 2009 
ergangen ist, hatte Adobe erst am Nachmittag des 18. Dezember 2009 - 
also kurz vor den Weihnachtsfeiertagen - zustellen lassen. Dies 
geschah ganz offensichtlich in der Absicht, usedSoft 
Rechtsschutzmöglichkeiten zu entziehen, was aber misslang. "Dies sind
die Taschenspielertricks, mit denen die US-amerikanischen 
Software-Monopolisten seit Jahren versuchen, ihre Kartelle zu 
retten", unterstrich Peter Schneider. "Aber auch diesmal wird am Ende
der freie Wettbewerb die Oberhand behalten."
Das Vorgehen von Adobe wirkt umso erstaunlicher, wenn man bedenkt,
dass der Software-Riese im Geschäftsjahr 2009 ein operatives Ergebnis
von rund 700 Mio. US-Dollar erzielte - bei einem Umsatz von 2,8 Mrd. 
Zum Vergleich: Der Gesamtumsatz der usedSoft-Gruppe mit gebrauchten 
Lizenzen lag im gleichen Zeitraum bei einer einstelligen 
Millionensumme.
Grundsätzlich ist die Rechtslage für den Handel mit 
Gebraucht-Software weitgehend geklärt. So hat im Frühjahr 2009 die 
damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Handel mit 
gebrauchter Software grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Nur wenn 
Software online in Verkehr gebracht werde, gebe es rechtliche 
Unklarheiten. Gleichlautend entschieden in den letzten Jahren 
Münchner und Hamburger Gerichte. So urteilte etwa das LG München im 
April 2008, "dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner 
Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von 
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung 
von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist."
Und schließlich hatte sogar die Münchner Generalstaatsanwaltschaft
bereits im Sommer 2007 festgestellt, dass bei usedSoft "keine 
Unregelmäßigkeiten festzustellen sind". Das 
usedSoft-Warenwirtschaftssystem stelle sicher, "dass nicht mehr 
Lizenzen verkauft werden als eingekauft wurden, bzw. dass nur zuvor 
auch erworbene Lizenzen verkauft werden."
Über usedSoft
usedSoft wurde 2003 gegründet und ist ein führender europäischer 
Anbieter von gebrauchter Standard-Software. Die Käufer von 
usedSoft-Lizenzen sind sowohl Unternehmen wie Software-Händler. Zu 
den Kunden der usedSoft-Gruppe zählen u.a. Edeka, KarstadtQuelle, 
Kaufland, Neckermann, Rewe, die Rechtsanwaltskanzlei Holme Roberts & 
Owen sowie ein führender Verein der Fußball-Bundesliga und diverse 
Sparkassen. Auch in deutschen Behörden kommt verstärkt gebrauchte 
Software zum Einsatz: Neben der Stadt München, dem 
Bundessozialgericht in Kassel, der Stadtverwaltung Bad Salzuflen und 
der Datenzentrale Baden-Württemberg setzten über 100 weitere Kommunen
auf usedSoft-Lizenzen. Die Einsparungen beim Kauf von bereits 
benutzten Lizenzen liegen zwischen 20 und 50 Prozent des 
Verkaufspreises.
www.usedsoft.com

Pressekontakt:

Christoph Möller
möller pr
Telefon: +49 (0)221 80 10 87-87
Email: cm@moeller-pr.de
www.moeller-pr.de

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