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STRABAG SE

EANS-Adhoc: STRABAG SE
Meldung gemäß § 82 Abs 9 BörseG - Hauptversammlungsbeschluss

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmensrecht
26.06.2009
Die Hauptversammlung der STRABAG SE, FN 88983h, LG Klagenfurt mit 
Sitz in Villach, hat am 19.06.2009 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 
AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber 
oder auf Namen lautende eigene Stückaktien während einer 
Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung zu 
einem niedrigsten Gegenwert von maximal 20 % unter und einem höchsten
Gegenwert von maximal 10 % über dem durchschnittlichen 
Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsetage zu 
erwerben.
Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung 
ermächtigt, für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine 
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein 
öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
zu beschließen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, das Grundkapital der 
Gesellschaft durch Einziehung von bis zu 11.400.000 eigener auf 
Inhaber oder Namen lautender Stückaktien um bis zu EUR 11.400.000 
gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 letzter Satz iVm § 192 AktG ohne weiteren 
Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist 
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
Aktien ergeben, zu beschließen.

Rückfragehinweis:

STRABAG SE
Dr. Christian Ebner
Konzernsprecher
Tel: +43-1-22422-1121
christian.ebner@strabag.com

Branche: Bau
ISIN: AT000000STR1
WKN:
Index: WBI, ATX Prime, ATX, SATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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