Alle Storys
Folgen
Keine Story von Austrian Airlines mehr verpassen.

Austrian Airlines

EANS-Adhoc: Austrian Airlines AG
Hinweisbekanntmachung (gemäß § 3 Abs 4 GesAusG) und Einladung zu der am Mittwoch, den 16. Dezember 2009, 10:00 Uhr, im Austria Center Vienna, Saal E, 1220 Wien, Bruno Kreisky Platz 1, stattfindenden ...

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
13.11.2009
Hinweisbekanntmachung (gemäß § 3 Abs 4 GesAusG) und Einladung zu der 
am Mittwoch, den 16. Dezember 2009, 10:00 Uhr, im Austria Center  
Vienna, Saal E, 1220 Wien, Bruno Kreisky Platz 1, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
                                       der
                               Austrian Airlines AG
mit folgender Tagesordnung:
Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre  gemäß 
§ 1  Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG), das heißt über 
die Übertragung  deren Aktien der Austrian Airlines  AG  auf  den  
Hauptgesellschafter  Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH  gegen
Gewährung  einer  gemäß  GesAusG  angemessenen Barabfindung.
Der  Vorstand  schlägt  auf  Verlangen   der   Hauptaktionärin   
Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
"Die Aktien aller von  der  Hauptaktionärin  ÖLH  Österreichische  
Luftverkehrs- Holding-GmbH,  mit  dem  Sitz   in   Wien,   
eingetragen   im   Firmenbuch   des Handelsgerichts Wien zu  FN  
296310  a,  verschiedenen  Aktionäre  der  Austrian Airlines AG  
werden  gemäß  §  1  GesAusG  gegen  Gewährung  einer  angemessenen 
Barabfindung auf die Hauptaktionärin ÖLH  Österreichische  
Luftverkehrs-Holding- GmbH übertragen. Die Hauptaktionärin zahlt  den
Minderheitsaktionären  kosten-, provisions- und spesenfrei eine 
Barabfindung  in  der  Höhe  von  EUR  0,50  pro Stückaktie der 
Austrian Airlines AG. Die Barabfindung ist zwei Monate  nach  dem Tag
fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10  UGB  als  
bekannt gemacht gilt und ist ab dem  der  Beschlussfassung  durch  
die  Hauptversammlung folgenden Tag mit  jährlich  zwei  
Prozentpunkten  über  dem  jeweils  geltenden Basiszinssatz zu 
verzinsen."
Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende  Unterlagen am Sitz  der  
Gesellschaft und an  der  Geschäftsanschrift  Office  Park  2,  1300 
Wien,  Flughafen  Wien- Schwechat, aufliegen und zudem über die  
Internetseite  der  Gesellschaft  unter
http://www.austrianairlines.co.at/deu/Investor/partner/kostenlos    abgerufen
werden können:
- die Einberufung der Hauptversammlung gemäß § 106 AktG;
    - der Entwurf des Beschlussantrages über den Gesellschafterausschluss;
    - der gemeinsame Bericht des Vorstandes der Austrian  Airlines  AG  und  der
      Hauptgesellschafterin gemäß § 3 Abs 1 GesAusG vom 29.  Oktober  2009  samt
      Anlagen;
    - der Prüfbericht des Aufsichtsrates der Austrian Airlines AG gemäß § 3  Abs
      3 GesAusG vom 11. November 2009;
    - die Unternehmensbewertung vom 23. Oktober 2009 der Austrian  Airlines  AG,
      die vom Vorstand der Austrian Airlines  AG  und  der  ÖLH  Österreichische
      Luftverkehrs-Holding-GmbH vorgenommen wurde, auf der die  Beurteilung  der
      Angemessenheit der Barabfindung beruht;
    - der Prüfbericht der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfung GmbH als gerichtlich
      bestelltem  sachverständigen  Prüfer  gemäß  §  3  Abs  2   GesAusG,   vom
      30.10.2009;
    - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Austrian  Airlines  AG  für  die
      letzten drei Geschäftsjahre, das sind die Geschäftsjahre  2006,  2007  und
      2008;
    -  die  Konzernabschlüsse   und   Konzernlageberichte   der   letzten   drei
      Geschäftsjahre, das sind die Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008; sowie
    - Formulare für die  Erteilung  und  den  Widerruf  der  Vollmacht  für  die
      Hauptversammlung.
Jeder Aktionär hat das Recht auf Einsicht.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der 
Aktionärsrechte  sind gemäß § 111 AktG nur jene Aktionäre berechtigt,
die zum Nachweisstichtag am  06. Dezember  2009  im  Besitz   von   
Aktien   unserer   Gesellschaft   sind.   Bei depotverwahrten Aktien 
ist eine Depotbestätigung in  deutscher  oder  englischer Sprache 
gemäß § 10a AktG vorzuweisen, die  unserer  Gesellschaft  spätestens 
am 11. Dezember 2009 zugehen muss und zum Zeitpunkt des  Zugangs  
nicht  älter  als sieben Tage sein darf. Bei nicht-depotverwahrten 
Aktien  ist  eine  schriftliche Bestätigung eines Notars bis  
spätestens  11.  Dezember  2009  der  Gesellschaft vorzulegen.
Die Übermittlung der Depotbestätigungen  über  ein  international  
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der 
Kreditinstitute  wird  gem.  §  262 Abs 20  AktG  ausgeschlossen.  
Die  Bestätigungen  dürfen  daher  ausschließlich entweder per email 
an  generalsekretariat@austrian.com oder per Fax an +43  51766 511201 
oder per Post an Austrian Airlines AG,  Generalsekretariat,  Office  
Park 2, 1300 Wien-Flughafen geschickt werden.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des  
Grundkapitals erreichen,  schriftlich  verlangen,  dass  Punkte  auf 
die   Tagesordnung   der Hauptversammlung  gesetzt  und  bekannt  
gemacht   werden.   Jedem   beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt  Begründung  beiliegen.  Die Antragsteller 
müssen seit mindestens drei  Monaten  vor  Antragstellung  Inhaber 
der  Aktien  gewesen  sein.  Ein  derartiges  Verlangen  muss  der  
Gesellschaft spätestens am 27.11.2009 zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des  
Grundkapitals erreichen,  der  Gesellschaft  zu  jedem  Punkt  der  
Tagesordnung  in  Textform Vorschläge  zur  Beschlussfassung  
übermitteln   und   verlangen,   dass   diese Vorschläge   zusammen  
mit   den   Namen   der   betroffenen   Aktionäre,   der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen  Stellungnahme  des
Vorstands oder  des  Aufsichtsrats  auf  der  Internetseite  der  
Gesellschaft  zugänglich gemacht  werden.  Das  Verlangen  ist  
beachtlich,  wenn  es  der   Gesellschaft spätestens am 04.12.2009 
zugeht.
Die  entsprechenden   Verlangen   und   die   Beschlussvorschläge   
können   der Gesellschaft  auch  per  Telefax  an  +43  51766  511201
oder  per   email   an  generalsekretariat@austrian.com übermittelt 
werden.
Gemäß § 118 AktG ist  jedem  Aktionär  auf  Verlangen  in  der  
Hauptversammlung Auskunft  über  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  
zu  geben,  soweit  sie  zur sachgemäßen  Beurteilung  eines  
Tagesordnungspunkts   erforderlich   ist.   Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch  auf  die  rechtlichen  und  geschäftlichen 
Beziehungen der Gesellschaft zu  einem  verbundenen  Unternehmen.  
Die  Auskunft darf  verweigert  werden,  soweit  sie   nach   
vernünftiger   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen  oder  einem  verbundenen  Unternehmen einen erheblichen 
Nachteil zuzufügen, oder ihre  Erteilung  strafbar  wäre.  Die 
Auskunft darf auch verweigert werden,  soweit  sie  auf  der  
Internetseite  der Gesellschaft in Form von Frage und  Antwort  über 
mindestens  sieben  Tage  vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.
Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten  gemäß  §§  10a, 
108,  109, 110,  111,  113,  114  und  118  AktG   sind  auf  der   
Internetseite   unserer
Gesellschaft  http://www.austrianairlines.co.at/deu/Investor/General+Meeting  zu
finden.
Aufgrund     der     Änderungen      des      Aktiengesetzes      durch      das
Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 finden die  Bestimmungen  der  Satzung  unserer
Gesellschaft über die Einberufung der Hauptversammlung, Hinterlegung der  Aktien
für die Hauptversammlung und die Teilnahmeberechtigung an  der  Hauptversammlung
keine Anwendung.
Gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1  BörseG  geben  wir  bekannt,
dass  das Grundkapital der Gesellschaft in 88.134.724  auf  Inhaber  
lautende  Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Der  Gesellschaft  stehen  aus eigenen  Aktien  keine  
Stimmrechte  zu.   Derzeit   können   daher   85.095.022 Stimmrechte 
ausgeübt werden.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an  dieser  Hauptversammlung  
berechtigt  ist, hat   das   Recht,   eine   natürliche    oder    
juristische    Person    durch
Vollmachtserteilung in Textform zum Vertreter zu bestellen.  Für  die  Erteilung
der Vollmacht kann das Formular verwendet  werden,  das  auf  der  Internetseite
unserer                            Gesellschaft                            unter
http://www.austrianairlines.co.at/deu/Investor/General+Meeting/     kostenlos
abrufbar  ist.  Die  Vollmacht  bzw.  deren  Widerruf  kann  entweder   in   der
Hauptversammlung bis vor Beginn der Abstimmung übergeben oder  vorab  per  email
an  generalsekretariat@austrian.com oder per Fax an +43 51766 511201  
(in  beiden Fällen Einlangen bis  15  Minuten  vor  Beginn  der  
Abstimmung)  oder  bis  15. Dezember 2009, 18 Uhr MEZ per Post an 
Austrian Airlines AG,  Generalsekretariat, Office Park 2, 1300 
Wien-Flughafen gesendet werden.
Wir  bitten  Aktionäre  und   Aktionärsvertreter   in   ihrer   
Zeitplanung   zu berücksichtigen, dass im Eingangsbereich 
Sicherheitskontrollen  (Metalldetektor, Taschenkontrolle) stattfinden
werden. Der Einlass zur Behebung  der  Stimmkarten beginnt um 9:30 
Uhr. Wir weisen darauf hin,  dass  es  wegen  Kosteneinsparungen bei 
dieser außerordentlichen Hauptversammlung kein Catering geben wird.
Wien, am 13. November 2009  Der Vorstand auf Ersuchen der 
Hauptaktionärin

Rückfragehinweis:

Austrian Airlines AG
Corporate Communications
Martin Hehemann
Tel.: 05 1766-11231

Investor Relations
Thomas Krammer
Tel.: 05 1766-13311

Branche: Luftverkehr
ISIN: AT0000620158
WKN: 875224
Index: WBI, Prime.market
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

Weitere Storys: Austrian Airlines
Weitere Storys: Austrian Airlines