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Occlutech GmbH

Occlutech legt Einspruch gegen die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung im deutschen Rechtsstreit mit der AGA Medical Inc ein und stellt Antrag auf Ungültigkeitserklärung

Jena (ots)

Die Occlutech GmbH, führender europäischer Hersteller
von Geräten zur Behandlung des Koronarverschlusses, gab heute 
bekannt, dass sie gegen die am 1. August 2007 durch das Landgericht 
Düsseldorf gefällte erstinstanzliche Entscheidung Einspruch eingelegt
hat. Der Einspruch durch Occlutech wird damit begründet, dass die 
erstinstanzliche Gerichtsentscheidung anscheinend nicht alle durch 
Occlutech vorgebrachten relevanten Fakten und Argumente 
berücksichtigt. Die Gerichtsentscheidung scheint auf einer 
unbeabsichtigt breiten Auslegung des AGA-Patents zu basieren, die 
nicht mit den wissenschaftlichen Fakten, physikalischen Gesetzen und 
dem Stand der Technik vereinbar ist.
Occlutech ist zuversichtlich, dass sich bei einer Untersuchung des
Falles durch die nächsthöhere Gerichtsinstanz, das Oberlandesgericht 
Düsseldorf, eine eingehendere Berücksichtigung der harten Fakten aus 
den Bereichen der Materialwissenschaft und der Gesetzgebung zum 
geistigen Eigentum zugunsten des Unternehmens auswirken und die 
früher ergangene Entscheidung aufgehoben wird.
Occlutech rechnet damit, dass es von heute an 18 Monate bis zu 
einem solchen positiven Ausgang dauern wird und beabsichtigt, seine 
alten sowie neu hinzukommende Kunden sowohl in Deutschland als auch 
auf internationaler Ebene weiterhin mit seiner Palette an PFO- und 
ASD-Occludern sowie mit momentan in der Entwicklung befindlichen 
diversen neuen Produkten zu beliefern.
Robert Moszner, CEO von Occlutech, sagt: "Die Occlutech-Ocluder 
sind neu und innovativ und werden durch eine starke Position in 
Sachen geistiges Eigentum geschützt. Zusätzlich zu der hohen 
Wahrscheinlichkeit, dass die kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung 
im Berufungsverfahren zurückgenommen wird, sehen wir eine große 
Chance, dass das AGA-Patent aufgrund AGAs eigener Aktionen und 
Argumentation bei Gericht für ungültig erklärt wird."
Des Weiteren bemerkt er: "AGAs Pressemitteilung enthält viel heiße
Luft und wir sind zuversichtlich, dass die Fakten und der neueste 
wissenschaftliche Stand beweisen, dass wir Recht haben."
Occlutech hat bekannt gegeben, dass es ein Verfahren zur 
Ungültigkeitserklärung gegen das einzige dem Unternehmen AGA 
verliehene europäische Patent anstrengen wird. Die meisten der 
allgemeineren Ansprüche, die von AGA Medical nun in ihre Patente 
hineininterpretiert werden, waren von den Prüfern des Europäischen 
Patentamtes im ursprünglichen Patentprüfungsverfahren wegen des 
Stands der Technik nicht akzeptiert worden. Dies schafft für 
Occlutech eine wesentliche und gerechtfertigte Grundlage dafür, einen
Antrag auf Ungültigkeitserklärung zu stellen.
Geräte zur Behandlung des Koronarverschlusses finden Anwendung bei
der Behandlung struktureller Herzkrankheiten, einschließlich 
struktureller Herzfehler und Herzanomalien, beispielsweise bei 
Defekten der Vorhofscheidewand (Atrial Septal Defects, ASD) oder beim
persistierenden Foramen ovale (Persistant Foramen Ovale, PFO), wobei 
die Behandlung minimal-invasiv ohne Operation erfolgt. Der Markt für 
diese Geräte, und hier insbesondere für die PFO-Occluder, wird nach 
Einschätzungen in den kommenden Jahren signifikant wachsen.

Pressekontakt:

Weitere Auskünfte erteilt:

Robert Moszner Susanne Goransson
E-Mail: info@occlutech.de E-Mail: info@occlutech.info
Telefon: +49 3641 675 120 Telefon: +46 42 33 65 25