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Kapsch TrafficCom

EANS-Adhoc: Kapsch TrafficCom AG
Einladung Hauptversammlung Kapsch TrafficCom AG (Wien, FN 223805 a, ISIN AT000KAPSCH9)

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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22.07.2011

22.07.2011

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am Montag, dem 22. August 2011, um
10.00 Uhr, Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG, 1120 Wien, Am
Europlatz 2.

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010/2011
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010/2011
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010/2011
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011/2012
6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 1. August 2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1120 Wien, Am
Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, auf:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010/2011;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
• Erklärung des Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß §
87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab
1. August 2011 außerdem im Internet www.kapsch.at zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.


HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 1. August 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus
Handl, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 10. August 2011 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung
Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail 
ir.kapschtraffic@kapsch.net wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im
Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den
Aktionär.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an Herrn
Mag. Marcus Handl übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
E-Mail an  ir.kapschtraffic@kapsch.net, oder per Telefax an +43 (0) 50811 1709,
übermittelt wer¬den.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesord-nung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6
der Tagesord-nung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des
Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens am 10. August 2011 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft
zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie über alle Um-stände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.kapsch.at zugänglich.


NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 12.
August 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 17. August 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss.

Per Post:       
Kapsch TrafficCom AG

Investor Relations      
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2

1120 Wien

Per SWIFT:      
GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598; unbedingt ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben)


Per Telefax:    
+43 (1) 8900 500 - 68

Per E-Mail:     
 
anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestäti¬gung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 12. August 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 19. August 2011, 16.00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post:       
Kapsch TrafficCom AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien


Per Telefax:    
+43 (1) 8900 500 - 68

Per E-Mail:     
 
anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.kapsch.at ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder
E-Mail  michael.knap@iva.or.at.


Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (20. Juli 2011) beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 12.200.000,-- eingeteilt in 12.200.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
12.200.000 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Wien, im Juli 2011

Der Vorstand


Kapsch TrafficCom ist ein internationaler Anbieter von anspruchsvollen
Intelligent Transportation Systems (ITS). Kapsch TrafficCom entwickelt und
liefert vorrangig elektronische Mautsysteme, insbesondere für den mehrspurigen
Fließverkehr, und bietet den technischen und kommerziellen Betrieb dieser
Systeme an. Darüber hinaus bietet Kapsch TrafficCom Verkehrsmanagement-Lösungen,
Stadtverkehrslösungen und ausgewählte ITS- und Telematik-Applikationen. Mit
weltweit 260 Referenzen in 41 Ländern auf allen fünf Kontinenten und mit
insgesamt beinahe 44 Millionen ausgelieferten On-Board Units und mehr als 18.000
ausgestatteten Mautspuren hat sich Kapsch TrafficCom bei elektronischen
Mautsystemen unter den weltweit anerkannten Anbietern positioniert. Kapsch
TrafficCom hat ihren Sitz in Wien, Österreich, und verfügt über
Tochtergesellschaften und Repräsentanzen in 25 Ländern.

Rechtlicher Hinweis:

Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind bereits
verkauft worden.

Diese Ad hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur
Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.) bzw. innerhalb der
U.S.A. bestimmt und dürfen nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S.
Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act")
definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den
U.S.A. verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Pressemitteilung stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den U.S.A. dar.
Die Wertpapiere der Kapsch TrafficCom AG wurden nicht gemäß den Vorschriften der
Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw.
ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung
nicht an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. 

Diese Ad hoc-Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des
Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen
im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben
oder (iii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth
companies, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle solche Personen
im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person, die keine Relevante
Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig
werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit,
auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.


Rückfragehinweis:
Mag. Marcus Handl
Investor Relations
Kapsch TrafficCom AG
Tel.: +43 (0) 50 811 1120
A-1120 Wien, Am Europlatz 2
E-Mail:  ir.kapschtraffic@kapsch.net  
www.kapschtraffic.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Kapsch TrafficCom AG
             Am Europlatz  2
             A-1121 Wien
Telefon:     +43 1 50811 1122
FAX:         +43 1 50811 99 1122
Email:        ir.kapschtraffic@kapsch.net
WWW:      www.kapschtraffic.com
Branche:     Technologie
ISIN:        AT000KAPSCH9
Indizes:     Prime Market
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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