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Raiffeisen International Bank-Holding AG

Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch ein ...

Wien (euro adhoc) -

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Banken/Raiffeisen
Die Hauptversammlung der "Raiffeisen
International Bank-Holding AG", Wien (FN 122119 m) vom 10.6.2008 hat 
die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG
iVm § 82 Abs. 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 
2002 veröffentlicht werden:
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand nach Maßgabe der 
Bestimmungen des Aktiengesetzes zum Erwerb und, ohne dass die 
Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls 
zur Einziehung eigener Aktien. Der Anteil der zu erwerbenden und 
bereits erworbenen Aktien darf 10 % des jeweiligen Grundkapitals der 
Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien ist mit 30 Monaten seit der Beschlussfassung in der 
Hauptversammlung begrenzt.
Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1 
(eins), der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht
mehr als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten 
Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung 
vorangegangenen 10 Handelstage liegen.
Der Vorstand wird für den Zeitraum von fünf Jahren ab der 
Beschlussfassung in der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere 
Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches 
Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu 
beschließen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann 
ausgeschlossen werden, wenn die Veräußerung der eigenen Aktien als 
Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen 
oder zum Zweck der Durchführung eines Programms für 
Mitarbeiterbeteiligung oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter 
der Gesellschaft, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands 
der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen erfolgt. 
Weiters kann das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen 
werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von 
Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die auf der Grundlage des 
Hauptversammlungsbeschlusses vom 10.06.2008 ausgegeben wurden und die
von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen 
gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft 
Gebrauch gemacht haben. Die Einbindung des Aufsichtsrats erfolgt auf 
der Grundlage des Aktiengesetzes, der Satzung und der 
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und den Vorstand.
Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhende 
Rückkaufprogramm oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie 
deren Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der letzten Hauptversammlung am 
05.06.2007 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwertung 
eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwertung auch auf 
den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien.
Das von der Gesellschaft auf Grundlage des bisherigen 
Hauptversammlungsbeschlusses vom Vorstand beschlossene 
Rückerwerbsprogramm ist somit beendet; den entsprechenden 
Veröffentlichungspflichten gemäß § 7 der VeröffentlichungsV 2002 wird
durch die Veröffentlichung im Internet über die Website der 
Gesellschaft, http://www.ri.co.at, entsprochen.

Rückfragehinweis:

Raiffeisen International Bank-Holding AG
Mag. Martin Schreiber
Tel.: +43 1 71707-1562
mailto:martin.schreiber@ri.co.at

Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
WKN:
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt/Prime Standard

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