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Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich

"Damit Ihr Wille zählt" - SRK Kanton Zürich lanciert einzigartiges Beratungsangebot

Zürich (ots)

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Kanton Zürich
lanciert eine PatientInnenverfügung mit umfassendem Beratungsangebot.
Die Dienstleistung ist im Kanton einzigartig und schliesst eine
wichtige Lücke bei Entscheiden rund um das Lebensende. Mit dem
Fortschritt der medizinischen Möglichkeiten und lebensverlängernden
Massnahmen bestimmt immer weniger das Schicksal den Todeszeitpunkt.
"Sicher ist, dass wir sterben müssen - wie wir sterben möchten,
können wir aber weitgehend selber mitbestimmen", sagt Annalis
Knoepfel-Christoffel, Geschäftsleiterin des SRK Kanton Zürich. Die
SRK PatientInnenverfügung soll sicherstellen, dass auch im Notfall
die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten gewahrt bleibt.
Zudem entlastet die schriftliche Willensäusserung die Ange-hörigen
und das medizinische Personal bei schwierigen Entscheidungen.
Das SRK Kanton Zürich ergänzt ihre PatientInnenverfügung mit einem
vielseitigen und günstigen Beratungsangebot. Das Angebot reicht von
der einfachen telefonischen Beratung bis zur individuellen Beratung
mit Angehörigen bei sich zu Hause. Darüber hinaus können moderierten
Gesprächsgruppen besucht werden, um wichtige Fragen um Leben, Leiden
und Sterben zu diskutieren. Alle Beratungen werden von kompetenten
und erfahrenen Fachpersonen durchgeführt.
Mit dem SRK Beratungsangebot wird nun eine wichtige Lücke rund um
die bereits bestehenden PatientInnenverfügungen geschlossen. Denn das
Ausfüllen einer PatientInnenverfügung ist anspruchsvoll. Es stellen
sich Fragen rund ums Lebensende, denen die meisten Menschen gerne
ausweichen. Darüber hinaus braucht es medizinisches und pflegerisches
Wissen, um die Grenzen und Möglichkeiten der modernen Medizin
einschätzen zu können. Viele Menschen fühlen sich bei diesen Themen
überfordert oder unsicher. Bevor sie sich entscheiden, möchten sie
sich deshalb mit Fachleuten, Angehörigen oder Freunden beraten. Denn
nur wenn die PatientInnenverfügung auch wirklich die eigenen Werte
und Wünsche zum Ausdruck bringt, kann sie im Notfall die
Selbstbestimmung bewahren. Ohne Beratung gelingt dies aber nur den
wenigsten Menschen.
In der Schweiz spielen inzwischen bei rund der Hälfte aller
Todesfälle medizinethische Entscheidungen eine wichtige Rolle. Das
heisst, es müssen Entscheide gefällt werden, ob das Leben durch
lebensverlängernde Therapien verlängert werden soll oder nicht. Als
wichtiges Instrument hat sich in den letzten Jahren die
PatientInnenverfügung etabliert.
Das SRK Kanton Zürich führt in den kommenden Wochen gemeinsam mit
Dialog Ethik Informationsveranstaltungen zum Thema
PatientInnenverfügung durch. Kantonsspital Winterthur (1.11.); Spital
Männedorf (15.11.); Stadtspital Triemli (22.11.).
Weitere Informationen auf www.srk-zuerich.ch

Kontakt:

Hansjörg Bolliger
Medienverantwortlicher
Tel.: +41/44/388'25'55
Mobile: +41/79/779'11'13
E-Mail: hansjoerg.bolliger@srk-zuerich.ch

Kantonale Geschäftsstelle
Drahtzugstrasse 18
8008 Zürich
Tel.: +41/44/388'25'25
Fax: +41/44/388'25'26
PC-Konto: 80-697-3
E-Mail: info@srk-zuerich.ch

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