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Swissgrid AG

swissgrid reicht gegen ElCom-Verfügung Beschwerde ein

Laufenburg (ots)

Die Tarife und den Betrieb des
Höchstspannungsnetzes nach wirtschaftlichen und transparenten 
Kriterien zu gestalten, ist ein zentrales Anliegen von swissgrid und 
der ElCom.  Die ElCom-Verfügung vom 6. März 2009 könnte die 
Liquidität und die finanzielle Sicherheit von swissgrid gefährden. 
Aus diesem Grund reicht swissgrid dagegen beim 
Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. swissgrid verfolgt damit das
Ziel, dass offene Fragen der Verfügung geklärt werden.
Auf Basis des neuen Stromversorgungsgesetzes ist swissgrid für 
einen diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen 
Betrieb des Stromübertragungsnetzes verantwortlich und bildet damit 
das Rückgrat für eine sichere Stromversorgung in der Schweiz. 
swissgrid baut aktiv den neuen Strommarkt mit und ist bestrebt, 
dieses Ziel zum Wohl von Wirtschaft und Gesellschaft konstruktiv und 
effizient zu erreichen.
Die revidierte Stromversorgungsverordnung vom Dezember 2008 sieht 
eine Verrechnung von Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) in der 
Höhe von 0.40 Rp./kWh an die Netzbetreiber gemäss ihrem Endverbrauch 
vor; der verbleibende  Anteil wird grösseren Kraftwerken angelastet. 
Damit soll swissgrid in die Lage versetzt werden, die aufgrund der 
gesetzlich vorgesehenen Beschaffung von Systemdienstleistungen 
tatsächlich entstehenden Kosten weiterzuverrechnen. Als 
Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung 
Dienstleistungen bezeichnet, die Netzbetreiber für die Kunden 
zusätzlich zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie 
erbringen mit dem Ziel, das Gleichgewicht zwischen Produktion und 
Verbrauch zu erhalten.
swissgrid begrüsst die durch die ElCom-Verfügung geschaffene 
Klarheit. Aus folgenden Gründen sieht sich swissgrid dennoch 
gezwungen, die ElCom-Verfügung anzufechten:
-	ElCom schätzt die für das Jahr 2009 entstehenden 
Systemdienstleistungen auf CHF 418 Mio. swissgrid muss diese 
Systemdienstleistungen jedoch am Markt beschaffen. Aus diesem Grund 
können die Kosten die von der ElCom geschätzten CHF 418 Mio. 
übersteigen.
-	Die Verfügung lässt offen, ob höhere Kosten für 
Systemdienstleistungen überhaupt weiterverrechnet werden können.
-	Im Weiteren sind die Kriterien für eine allfällige nachträgliche
Genehmigung der Mehrkosten durch die ElCom unklar.
Dies widerspricht der vom Bundesrat revidierten 
Stromversorgungsverordnung vom Dezember 2008, wonach sämtliche 
Systemdienstleistungen primär den Netzbetreibern aufgrund des 
Endverbrauchs in ihrem Netz und ergänzend den Kraftwerken 
weiterverrechnet werden sollen.
Die teilweise Nichtgenehmigung von tatsächlich entstandenen Kosten
könnte bei swissgrid zu einem Liquiditätsengpass oder im Extremfall 
gar zu einer Überschuldung führen. Deshalb beantragt swissgrid in 
ihrer Beschwerde, dass die offenen Fragen zur Genehmigungspflicht 
durch die ElCom und der Modus einer allfälligen Weiterverrechnung 
geklärt werden.
Sowohl swissgrid als auch die ElCom haben ein klares Interesse, 
die Tarife des Stromübertragungsnetzes kosteneffizient zu gestalten. 
Demzufolge werden gegenwärtig zahlreiche, kostensenkende Massnahmen 
geprüft und umgesetzt. Gleichzeitig muss der Fokus auf einen 
nachhaltigen Ausbau der Netzinfrastruktur gerichtet werden, sodass 
swissgrid ihre Kernaufgaben realisieren und somit die nationale 
Sicherheit in der Stromversorgung auf der Höchstspannungsebene 
gewährleisten kann.
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moving power - swissgrid ist die Nationale Netzgesellschaft und 
verantwortet als Übertragungsnetzbetreiberin den sicheren, 
zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb des Schweizer 
Höchstspannungsnetzes. Mit Standorten in Laufenburg und Frick 
beschäftigt swissgrid rund 240 qualifizierte Mitarbeitende. Als 
Mitglied des europäischen Verbundsystems UCTE und der Organisation 
der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ETSO nimmt sie zudem 
Aufgaben im Bereich der Koordination und der Netznutzung im 
europäischen Stromaustausch wahr. Die acht Schweizer 
Verbundunternehmen Atel, BKW, CKW, EGL, EOS, EWZ, NOK und RE halten 
100% des swissgrid Aktienkapitals.

Kontakt:

swissgrid Media Service
Dammstrasse 3
Postfach 22
CH-5070 Frick
media@swissgrid.ch
www.swissgrid.ch
Telefon +41 58 580 24 00
Fax +41 58 580 24 94

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  • 15.01.2009 – 14:46

    Kommentar zum ElCom-Entscheid

    Laufenburg (ots) - swissgrid nimmt den Entwurf der ElCom-Verfügung zur Kenntnis Die ElCom hat mit ihrem Entscheid die Forderungen des runden Tisches weitgehend miteinbezogen. Zurzeit liegt den Verfahrensparteien der entsprechende Verfügungsentwurf vor. Danach senkt die ElCom die Tarife für die Netznutzung. Somit müssen die 44 Netzeigentümer einen Abstrich auf die von ihnen angemeldeten Kosten für die Höchstspannungsleitungen hinnehmen. Die Kosten von ...