Verband Schweizerischer Privatschulen: Bildung und Mehrwertsteuer - Sonderfall Schweiz
Bern (ots) - Ganz Europa hat die Bildung von der Mehrwertsteuer befreit und ausgerechnet wir Schweizerinnen und Schweizer sollen - nach der Vorlage des Bundesrates zum neuen Mehrwertsteuergesetz - auf Bildungsdienstleistungen Mehrwertsteuern bezahlen.
Die Interessengemeinschaft Bildung ohne Mehrwertsteuer IGBM(1) - in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Gewerbeverband - wehrt sich entschieden gegen dieses Vorhaben. Bildung ist der wichtigste Rohstoff der Schweiz. Eine Unterstellung der Bildung unter die Mehrwertsteuer liegt nicht im volkswirtschaftlichen, bildungspolitischen bzw. öffentlichen Interesse der Schweiz. Die Schweiz darf in diesem Bereich nicht zum Sonderfall in Europa werden. Die weiteren Gründe, die gegen eine Mehrwertsteuerpflicht sprechen sind:
- Im internationalen Vergleich nimmt die Standortattraktivität der
Schweiz im Bereich der Bildung durch eine Verteuerung der
Bildungsdienstleistungen ab. Diese Konsequenz ist sowohl
wettbewerbspolitisch als auch demografisch völlig unerwünscht
und nicht im öffentlichen Interesse der Schweiz.
Wettbewerbspolitisch hätte dies zur Folge, dass sich die
Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Privatschulen im
nationalen und europäischen Umfeld verschlechtert, und
demografisch würden junge motivierte Menschen durch eine
Verteuerung der Bildung von einer Einwanderung in die Schweiz
abgehalten, obschon die Wirtschaft dringend auf
wissenschaftlichen und beruflichen Nachwuchs angewiesen ist.
- Die Lehr- und Lernfreiheit soll nicht eingeschränkt werden.
Jeder Lernwillige hat Anspruch darauf, diejenige Ausbildung zu
erhalten, die seinen weltanschaulichen, religiösen oder
erzieherischen Vorstellungen entspricht. Eine Verteuerung der
Bildung um den jeweiligen Mehrwertsteuersatz schränkt das Recht
auf freie Schulwahl noch stärker ein.
- Die bereits heute bestehende Wettbewerbsverzerrung zwischen
privaten und öffentlichen Anbietern von Bildungsdienstleistungen
wird durch eine Besteuerung noch verstärkt. Dies ist mit Blick
auf die Wirtschaftsfreiheit gemäss Art. 27 der Bundesverfassung
und auf die den Eltern zustehenden Rechte problematisch.
- Gemäss Art. 61a Abs. 3 der Bundesverfassung setzen sich Bund und
Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dafür ein, dass
allgemeinbildende und berufsbezogene Bildungswege eine
gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden. Die
Unterstellung der Bildung unter die Mehrwertsteuer würde vor
allem die Berufsbildung und die berufliche Weiter- sowie
Fortbildung treffen und benachteiligen, denn bereits heute
müssen die meisten Kosten der beruflichen Weiterbildung von den
Lernenden selbst getragen werden. Dies im Gegensatz zu
zahlreichen staatlich finanzierten akademischen Weiterbildungen.
- Die EG-Kompatibilität wird durch eine Unterstellung der
Bildungsdienstleistungen unter die Mehrwertsteuer nicht mehr
gewährleistet. Art. 13 Teil A Abs. 1 Bst. i und j. der 6. EG-
Richtlinie befreit die Bildung von der Steuerpflicht. Damit wird
das erklärte Ziel der Kompatibilität mit dem
Mehrwertsteuersystem der EG nicht erreicht und die Bildung in
der Schweiz im Vergleich zum europäischen Ausland in einem
zentralen Punkt (Zugangskosten zu Bildungsgängen) benachteiligt.
- Der administrative Aufwand nimmt zu, da sich die Anzahl der
steuerpflichtigen Subjekte erhöht.
- Der seit Jahren u.a. auch von der OECD kritisierte negative
Zusammenhang zwischen Einkommen und Bildungserfolg in der
Schweiz würde mit einer Unterstellung der Bildung unter die
Mehrwertsteuer weiter verstärkt. In einer Studie der OECD wurden
die Daten von über 180'000 Schülerinnen und Schülern aus 27
Ländern anhand der Pisa-Resultate aus dem Jahr 2003 analysiert
und Ende 2007 zusammengefasst ("Bildung auf einen Blick 2007").
Die IGBM hat daher die Mitglieder der Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des Nationalrates mit einem ausführlichen Argumentarium bedient und den Antrag gestellt, die Bildung ausdrücklich von der Mehrwertsteuer im Sinne einer Steuerausnahme zu befreien und Art. 21 der Gesetzesvorlage Teil B (Einheitssatz) entsprechend zu ergänzen.
(1) Die Interessengemeinschaft Bildung ohne Mehrwertsteuer (IGBM) setzt sich aus dem Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP), Katholische Schulen Schweiz (KSS) und der Arbeitsgemeinschaft der Rudolf Steiner Schulen Schweiz zusammen.
ots Originaltext: Verband Schweizerischer Privatschulen
(VSP/FSEP/FSSP)
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