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Bezirksgericht Bülach

Bezirksgericht Bülach: Zwischenstand im Strafverfahren SAirGroup

Bülach (ots)

Nach rund fünfjährigen Ermittlungen hat die
Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich am 30. März 2006 Anklage
gegen 16 Personen der ehemaligen SAirGroup und drei weitere Personen
erhoben. Die Anklageschrift enthält Vorwürfe wegen
Gläubigerschädigung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft,
Urkundenfälschung, unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe und
Gläubigerbevorzugung. Die Akten umfassen rund 4'150 Bundesordner. Bis
zum gesetzlichen Nachweis einer allfälligen Schuld sind alle
Angeklagten unschuldig. Das Bezirksgericht Bülach hat die Anklage im
Rahmen des Anklagezulassungsverfahrens unter formellen
Gesichtspunkten geprüft. Mit Entscheid vom 5. Mai 2006 hat
Vizepräsident lic.iur. Andreas Fischer die Anklage einstweilen nicht
zugelassen.
Das Bezirksgericht stützt seinen Entscheid auf das so genannte
Anklageprinzip, wonach der vorgeworfene Sachverhalt in der
Anklageschrift so umschrieben werden muss, dass der Angeklagte und
das Gericht darauf zweifelsfrei ersehen können, was Gegenstand der
Anklage ist respektive was dem Angeklagten konkret vorgeworfen wird.
Hält die Anklageschrift dieses Prinzip nicht ein, darf das Gericht im
Prozess nicht über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten befinden.
Nach Auffassung des Bezirksgerichts Bülach mangelt es der
Anklageschrift bei mehreren Anklagevorwürfen an der notwendigen
Präzision und Konkretisierung bei der Umschreibung des Sachverhaltes
und des vorgeworfenen Tatverhaltens.
Das Bezirksgericht Bülach hat keine Ergänzung der Untersuchung
verlangt. Die Rückweisung der Anklageschrift an die
Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich bezieht sich ausdrücklich
nur auf die Verbesserung der Anklageschrift. Entsprechend ist davon
auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft die korrigierte
Anklageschrift innerhalb einiger Wochen wieder einreichen wird. In
denjenigen Anklagepunkten, die keine Mängel aufweisen, setzt das
Bezirksgericht Bülach seine Vorbereitungen für die Bearbeitung eines
Prozesses zügig fort, um so eine Verzögerung des Verfahrens zu
verhindern. Der Beginn eines allfälligen Prozesses ist zwischen Mitte
Januar und Mitte März 2007 geplant.
Wichtiger Hinweis an Medienschaffende:
Der Entscheid über die Rückweisung der Anklage bildet einen
Zwischenschritt in einem hängigen Verfahren und unterliegt dem
Amtsgeheimnis. Die bemängelten Punkte in der Anklageschrift dürfen
daher nicht bekannt gegeben werden. Das Bezirksgericht Bülach dankt
den Medienschaffenden für ihr Verständnis.

Kontakt:

Bezirksgericht Bülach
Spitalstrasse 13
Postfach
8180 Bülach
Der Medienbeauftragte:
Gerichtspräsident lic.iur. Rainer Hohler
Tel.: +41/44/863'44'00