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Teksid Aluminum S.A.R.L.S.C.A

Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. erhält erforderliche Zustimmungen für Änderungen des Anleihevertrags und schliesst Verkauf seiner italienischen Betriebe an Fiat Powertrain Technologies S.p.A. ab

Carmagnola, Italien (ots/PRNewswire)

- Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A.
Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. (das "Unternehmen")
meldete, dass bis 12:00 Uhr Ortszeit New York (17:00 Uhr Ortszeit
London) am Dienstag, den 7. August 2007 Zustimmungen auf gültigem
Wege zugestellt wurden, die ca. 52 % des kumulierten Kapitalbetrags
von EUR 205.598.000 seiner sich im Umlauf befindlichen zu 11 3/8 %
verzinsten Senior Notes mit Fälligkeit 2011 (die "Senior Notes")
darstellen. Die Zustimmungen betreffen eine
Zustimmungseinholungserklärung vom 2. August 2007 mit Änderungen vom
3. August 2007 (die "Erklärung") für die Implementierung bestimmter
vorgeschlagener Anpassungen am Anleihevertrag (wie nachfolgend
beschrieben), der den Senior Notes zugrunde liegt (der
"Anleihevertrag"). Im Anschluss hieran führten das Unternehmen, die
Bürgen der Anleihe und der Treuhänder am Dienstag, den 7. August 2007
einen zusätzlichen Anleihevertrag (den "Zusatzanleihevertrag") aus.
Demzufolge sind die vorgeschlagenen Änderungen ihren Bedingungen
entsprechend wirksam geworden.
Die Zustimmungseinholung lief am Mittwoch, den 8. August 2007 um
10:00 Uhr Ortszeit New York (15:00 Uhr Ortszeit London) aus. Zu
diesem Zeitpunkt waren Zustimmungen, die ca. 78 % der Senior Notes
darstellen, auf gültigem Wege zugestellt worden.
Die Änderungen des Anleihevertrags umfassen die folgenden Punkte:
(i) Zustimmung zum Verkauf von Teksid Aluminum S.r.l. und, auf
indirektem Wege, seiner Tochtergesellschaft Teksid Aluminum Getti
Speciali S.r.l., (zusammen mit Teksid Aluminum S.r.l. die "an Fiat
verkauften Unternehmen") an Fiat Powertrain Technologies S.p.A. (der
"Fiat-Verkauf") gemäss einer Vereinbarung mit Datum vom 25. Juli 2007
in ihrer am 3. August 2007 angepassten Form (die "Fiat
Verkaufsvereinbarung") (die als solche Vereinbarung in
Übereinstimmung mit den Bedingungen der Erklärung ergänzt werden
kann); (ii) Zustimmung zur Rückzahlung oder Begleichung von
bestimmten zwischenbetrieblichen Verbindlichkeiten, einschliesslich
der Verbindlichkeiten des Unternehmens und von TK Aluminum-Luxembourg
Finance S.à r.l. gegenüber den an Fiat verkauften Unternehmen und den
Verbindlichkeiten der an Fiat verkauften Unternehmen gegenüber
bestimmten indirekten, unter französischem Recht gegründeten
Tochtergesellschaften des Unternehmens (die "französischen
Gesellschaften"); (iii) Zustimmung zur Übertragung der vom
Unternehmen gehaltenen Anteile an Teksid Aluminum Getti Speciali
S.r.l. auf Teksid Aluminum S.r.l.; (iv) Verlängerung des Zeitraums,
in dem ein Angebot für den Kauf von Senior Notes mit dem Erlös aus
den Verkäufen von Teksid Aluminum Poland Sp. z o.o., der indirekt vom
Unternehmen gehaltenen Minderheitsbeteiligung an Nanjing Teksid
Aluminum Foundry und der Beteiligung des Unternehmens an Cevher Dokum
Sanayi A.S. abgegeben werden muss, auf nicht später als den 15.
Oktober 2007; und (v) Verlängerung des Zeitraums, in dem ein Angebot
für den Kauf von Senior Notes mit den Erlösen aus jeder der Fiat
Zahlungen (gemäss Definition im Anleihevertrag) und dem
Hinterlegungsbetrag (gemäss Definition im Anleihevertrag) abgegeben
werden muss, auf nicht später als zehn (10) Geschäftstage nach
Eingang jeder dieser Zahlungen, jedoch in keinem Fall vor dem 15.
Oktober 2007.
Darüber hinaus meldete das Unternehmen heute, dass der
Fiat-Verkauf am 8. August 2007 gemäss den zuvor bekannt gegebenen
Bedingungen, die in der Erklärung dargelegt sind, abgeschlossen
wurde.
Den Bedingungen der Fiat Verkaufsvereinbarung zufolge erwirbt Fiat
Powertrain die an Fiat verkauften Unternehmen bei Erfüllung
bestimmter Bedingungen für EUR 100, einschliesslich einer Barzahlung
in Höhe von EUR 10 Mio. vom Unternehmen an die an Fiat verkauften
Unternehmen.
Das Unternehmen erhält EUR 13 Mio. der Fiat-Zahlung in Höhe von
EUR 18 Mio. (gemäss der Definition des Anleihevertrags). Wie bereits
zuvor bekannt gegeben, hat das Unternehmen im Zusammenhang mit der
Fiat-Verkaufsvereinbarung eine Hinterlegungsvereinbarung mit Datum
zum 25. Juli 2007 und Änderungen vom 3.August 2007 verabschiedet (die
"Fiat-Hinterlegungsvereinbarung", die bestimmt, dass (i) EUR 2 Mio.
der verbleibenden EUR 5 Mio. der Zahlung an Fiat in Übereinstimmung
mit den Bedingungen der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf und der
Hinterlegungsvereinbarung für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten
nach Abschluss des Fiat-Verkaufs hinterlegt werden und (ii) die
verbleibenden EUR 3 Mio. der Zahlung an Fiat bei Abschluss des
Fiat-Verkaufs an das Unternehmen gezahlt werden. Die Zahlung der
Hinterlegungsvereinbarung kann früher als 18 Monate vor dem
Abschlussdatum des Fiat-Verkaufs bei bestimmten
Freilassungsereignissen freigelassen werden. Solche
Freilassungsereignisse umfassen den Termin, an dem alle
Transaktionen, Forderungen und Verpflichtungen zwischen, an oder von
den an Fiat verkauften Unternehmen auf der einen Seite und den
französischen Gesellschaften auf der anderen Seite, die gemäss der
Bedingungen der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf beglichen werden
müssen, entweder (x) wie in den spezifischen Transaktionsschritten,
die der Vereinbarung zum Fiat-Verkauf beiliegen, beglichen werden,
oder (y) in Bargeld bzw. durch Gegenrechnung basierend auf
Grundsätzen geltender Gesetze beglichen werden. Im Zusammenhang mit
dem Abschluss des Fiat-Verkaufs wurden die verbleibenden EUR 3 Mio.
der Fiat-Zahlung ausgezahlt und die treuhänderisch gehaltenen EUR 2
Mio. den Bedingungen der Hinterlegungsvereinbarung entsprechend an
das Unternehmen freigelassen.
Diese Pressemitteilung dient ausschliesslich Informationszwecken
und stellt keine Aufforderung zur Teilnahme an der
Zustimmungserklärung in einem beliebigen Rechtshoheitsgebiet dar, in
dem eine solche Aufforderung an oder durch beliebige Personen nach
den dort geltenden Wertpapiergesetzen ungesetzlich ist. Die
Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in bestimmten
Rechtshoheitsgebieten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in
den Besitz dieses Dokuments kommen, werden aufgefordert, sich über
derartige Einschränkungen zu informieren bzw. diese Einschränkungen
zu beachten. Die Zustimmungserklärung wurde ausschliesslich durch die
Erklärung vom 2. August 2007 in seiner angepassten Form durchgeführt.
Warnhinweis bezüglich prognoseartiger Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält prognoseartige Aussagen im Sinne
der Bedeutung der US-Wertpapiergesetze in Verbindung mit der
Zustimmungserklärung. Diese Aussagen basieren auf den aktuellen
Erwartungen und Überzeugungen der Unternehmensleitung und unterliegen
bestimmten Risiken und Unwägbarkeiten, die zu einer erheblichen
Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von den in den
prognoseartigen Aussagen beschriebenen Ergebnissen führen können. Zu
diesen Risiken und Unwägbarkeiten gehören die Marktlage und andere
Faktoren, die sich dem Einflussbereich des Unternehmens entziehen,
und die Risikofaktoren sowie die sonstigen Warnhinweise, die in der
Erklärung erläutert werden.

Pressekontakt:

Weitere Informationen und Kopien der Erklärung erhalten Sie von: The
Bank of New York und The Bank of New York (Luxembourg) S.A. in One
Canada Square, London E14 5AL, England, z.H.: Corporate Trust
Administration, E-Mail: phoward@bankofny.com und/oder
alexshaw@bankofny.com, Tel: +44-207-964-6873 und/oder
+44-207-964-8873, in ihrer Funktion als Information Agents und
Tabulation Agents in Luxemburg

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