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Gemeinsame Einrichtung KVG

Konkurs Krankenkasse ACCORDA ohne nachteilige Auswirkungen auf frühere Versicherte

Solothurn (ots)

Die Krankenkasse ACCORDA hat ihren aktiven
Betrieb auf Ende Juni 2004 eingestellt. Die Bewilligungen zur
Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der
Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz wurden wegen
finanziellen und organisatorischen Problemen entzogen. Seit der
Betriebseinstellung wurden, unter Mitwirkung der Aufsichtsbehörden,
die nötigen Schritte im Hinblick auf die Konkurseröffnung
eingeleitet. Diese wurde am 7. März 2006 verfügt. Durch zwei
Sicherungsmassnahmen des Gesetzgebers bleibt jedoch das
Konkursverfahren ohne nachteilige Auswirkungen auf die Versicherten
in der Grund- und der Zusatzversicherung.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat der ACCORDA
Assurance maladie mit Sitz in Givisiez (FR) mit Verfügung vom 3.
September 2003 die Bewilligung zur Durchführung der sozialen
Krankenversicherung auf den 31. Dezember 2003 entzogen. Die gegen
diese Verfügung vom Verwaltungsrat der ACCORDA eingereichte
Beschwerde wurde am 26. Februar 2004 vom Eidgenössischen
Versicherungsgericht (EVG) abgewiesen. Zudem hat das EVG das EDI
angewiesen, einen neuen Termin für den Bewilligungsentzug
festzusetzen. Am 4. Mai 2004 hat das EDI eine neue Verfügung
erlassen, welche den Entzug auf den 30. Juni 2004 beinhaltet.
Entzieht das EDI einer Krankenkasse die Anerkennung, kann diese auch
das Geschäft mit Zusatzversicherungen nicht weiter betreiben. Der
ACCORDA wurde deshalb auf den 30. Juni 2004 auch die Bewilligung für
den Betrieb der Zusatzversicherungen vom zuständigen Eidgenössischen
Finanzdepartement (EFD) entzogen. Alle Grundversicherten, die sich
nicht für den Wechsel zu einer anderen Kasse entschieden hatten, 
wurden aufgrund eines Vertrages zwischen der ACCORDA und der CSS von
der CSS übernommen. Zudem machte die CSS allen Zusatzversicherten der
ACCORDA ein betreffend Deckung und Kosten vergleichbares Angebot,
wobei keine Gesundheitsprüfung erfolgte.
Hintergrund der Betriebseinstellung der ACCORDA bildeten
personelle und finanzielle Probleme. Durch den Abschluss eines
Vertrages mit dem Hospice général in Genf über die Versicherung von
Asylbewerbern sowie eines weiteren Vertrages mit der Fondation des
services d'aide et de soins à domicile (FSASD) in Carouge, erlitt die
Krankenversicherung innert zwei Jahren Millionenverluste. Die ACCORDA
war nicht mehr in der Lage, Versicherungsleistungen und
Verwaltungskosten aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Die
Konkurseröffnung über eine Krankenkasse, welche auch
Zusatzversicherungen betreibt, bedarf der Zustimmung des EFD. Mit
Schreiben vom 11. Mai 2005 informierte das EFD das Bezirksgericht
Saane über seine Zustimmung zur Eröffnung des Konkurses.
Die Konkurseröffnung wurde am 7. März 2006 durch das
Bezirksgericht Saane in Freiburg ausgesprochen. Mit der
Konkurseröffnung haben die Verwaltungsräte der ACCORDA keine
Handlungsbefugnis mehr. Insbesondere werden keine
Generalversammlungen mehr durchgeführt. Die Abwicklung des Konkurses
erfolgt durch das zuständige kantonale Konkursamt Freiburg.
Der Konkurs bleibt, wie erwähnt, ohne nachteilige Auswirkungen auf
die früheren Versicherten der ACCORDA, da der Gesetzgeber für einen
solchen Fall zwei unterschiedliche Sicherungsmassnahmen vorsieht:
  • In der sozialen Krankenversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, freiwillige Taggeldversicherung) gewährleistet der Insolvenzfonds der Gemeinsamen Einrichtung KVG (Solothurn) die Kostenübernahme.
  • Bei den Zusatzversicherungen dient das so genannte gebundene Vermögen des Versicherers der Sicherung der Ansprüche der Versicherten. Das gebundene Vermögen wird vom Versicherer selber verwahrt oder in Fremdverwahrung gegeben. Wird es selber verwahrt, so muss es ausgeschieden und als solches bezeichnet werden.
Die Kostenübernahme für die früheren Versicherten der ACCORDA
(2003: rund 20'000 Versicherte in der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung) für Behandlungen bis zur
Betriebseinstellung am 30. Juni 2004 ist damit gesichert.
Aufgrund eines Managementvertrags erfolgt die Bearbeitung der
Rechnungen, die Behandlungen bis zum 30. Juni 2004 betreffen, heute
durch Mitarbeiter der CSS. Ab 1. Juli 2006 ist jedoch nicht mehr die
CSS zuständig für die Bearbeitung dieser Rechnungen, sondern die
Gemeinsame Einrichtung KVG in Solothurn. Der ACCORDA zugestellte
Rechnungen werden automatisch an die für die Bearbeitung zuständige
Stelle weitergeleitet.
Für alle übrigen Forderungen wird auf die Publikation im
Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons
Freiburg verwiesen.
Auskünfte:
Gemeinsame Einrichtung KVG:
Aline Froidevaux, Abteilungsleiterin Insolvenz
Tel. +41/32/625'30'72
Kantonales Konkursamt Freiburg:
Alexandre Freundler, Vorsteher, Tel. +41/26/305'39'94
Patrik Porchet, Substitut, Tel. +41/26/305'39'89

Pressekontakt:

Gemeinsame Einrichtung KVG
Aline Froidevaux
Abteilungsleiterin Insolvenz
Tel. +41/32/625'30'72
Fax +41/32/625'30'90
E-Mail: aline.froidevaux@kvg.org

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