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Stellungnahme GastroSuisse: Revision Mehrwertsteuergesetz - Ende der Diskriminierung des Gastgewerbes rückt näher

Zürich (ots)

Der Nationalrat lehnt einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer ab. Er verlangt vom Bundesrat eine Zwei-Satz-Lösung, wobei die Restauration und Hotellerie dem reduzierten MwSt-Satz zu unterstellen sei. GastroSuisse ist über diesen Entscheid hoch erfreut.

"Die Schaffung gleich langer Spiesse zwischen Restaurants und Take-Away ist damit näher gerückt", kommentiert Klaus Künzli, Zentralpräsident GastroSuisse, den neusten Entscheid mit Genugtuung. Die Aufhebung der stossenden Ungleichbehandlung bei der Mehrwertsteuer verbessert die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und führt zu einem volkswirtschaftlichen Effizienzgewinn.

Seit Einführung der Mehrwertsteuer leidet das Gastgewerbe unter der ungleichen Besteuerung von verzehrfertigen Lebensmitteln. So wird beispielsweise eine verzehrfertige Bratwurst im Restaurant mit einer Mehrwertsteuer von 8% belastet, bei einem Take-Away hingegen nur mit 2.5%. Um diese Ungerechtigkeit gegenüber dem Gastgewerbe und seinen Kunden zu beseitigen, hat der Branchenverband GastroSuisse erfolgreich seine Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" lanciert und am 21. September 2011 eingereicht. Der aktuelle Entscheid des Nationalrats nimmt die Stossrichtung dieser Initiative auf.

Zwar wäre die Aufhebung der Diskriminierung auch mit einem Einheitssatz möglich gewesen. Er war jedoch in weiten Kreisen politisch chancenlos. GastroSuisse hat sich daher für die pragmatische Lösung eines Zwei-Satz-Systems stark gemacht.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Über 20'000 Mitglieder (rund 3000 Hotels), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.

Kontakt:

GastroSuisse
Marketing und Kommunikation
Brigitte Meier-Schmid
Tel.: +41/44/377'53'53
E-Mail: communication@gastrosuisse.ch

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