Alle Storys
Folgen
Keine Story von WEKA Business Media AG mehr verpassen.

WEKA Business Media AG

Sanfte Reform der Schweizer Mehrwertsteuer. Vereinfachung für KMU.

Zürich (ots)

Neuer Online-Ratgeber zum Mehrwertsteuerrecht vom WEKA Verlag
Die sanfte Reform der Schweizer Mehrwertsteuer
reduziert dank Vereinfachungsmassnahmen den Arbeitsanfall und die
Risiken für KMU. Der neue Online-Ratgeber "WEKA MWST" zeigt mit
verständlichen Praxiskommentaren auf, wie KMU davon profitieren
können.
Der Bundesrat hat zum zehnten Jahrestag zur Einführung der
Mehrwertsteuer, welcher am 1. Januar 2005 erfolgte, eine sanfte
Reform der Schweizer Mehrwertsteuer angekündigt. Ziel dieser Reform
soll einerseits die Korrektur von festgestellten Mängel sein sowie
die Einführung von gewissen Vereinfachungsmassnahmen, welche den
Arbeitsanfall und die Risken insbesondere bei KMU's reduzieren
sollten. Dieser Prozess wurde dabei in einem ersten Schritt bereits
am 1. Januar 2005 mit einer Reihe von Praxisänderungen eingeleitet
und findet nun seine Fortsetzung in den von der Eidgenössische
Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer (ESTV) publizierten
Änderungen in ihrer Verwaltungspraxis per 1. Juli 2005.
Eine Aufstellung der Änderungen sowie eine kurze Kommentierung
einer Auswahl der wesentlichsten Neuerungen sind nun auf dem neuen
Online-Ratgeber "WEKA MWST" veröffentlicht worden:
Ein ausgewählter Auszug aus "WEKA MWST":
Partielle Nutzungsänderung bei Gegenständen und Dienstleistungen
Bisherige Praxis
Wenn das Verhältnis der Verwendung von Gegenständen und
Dienstleistungen zwischen dem steuerbaren und dem nicht steuerbaren
Bereich ändert, handelt es sich um eine Nutzungsänderung. Bei
partiellen Nutzungsänderungen lässt die ESTV die effektive und die
annäherungsweise Ermittlung zu. Nach bisheriger Praxis der ESTV
beinhaltete dabei die annährungsweise Nutzungsänderung, dass die
Einlageentsteuerung bzw. Eigenverbrauchsbesteuerung nur vorgenommen
werden musste, soweit die Veränderung des Anteils von steuerbaren zu
ausgenommenen Verwendungen zum Vorjahr mehr als 10 % betrug. Die
gewählte Methode (annäherungsweise oder effektive) musste 10 Jahre
beibehalten werden.
Praxisänderung per 1. Juli 2005
Neu erhöht sich die bei der annäherungsweisen Ermittlung relevante
Grenze auf 20 %. Dabei wird den Steuerpflichtigen zugestanden, den
neuen Prozentsatz auch vor Ablauf der oben erwähnten Anwendedauer von
10 Jahren anzuwenden. Jene Steuerpflichtige, welche von einem solchen
Methodenwechsel Gebrauch machen möchten, haben die ESTV bis
spätestens zum 31. Dezember 2005 zu kontaktieren.
Weitere Kommentare zu folgenden Praxisänderungen auf "WEKA MWST":
- Gemischte Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen
   - Selbständige Hauptleistungen im Zusammenhang mit
     Bildungsleistungen
   - Rauchgaskontrollen
   - Durchführung von Sportanlässen
   - Kostenaufschlag für Leistungen zwischen Konzerngesellschaften
   - Vorsteuer auf Dividenden und Erträgen aus Veräusserungsgewinnen
     bei Holdinggesellschaften
   - Voraussetzungen für Fälle der direkten Stellvertretung
   - Verkauf von Ess- und Trinkwaren zum Mitnehmen (sog. Verkauf
     "über die Gasse" bzw. "Take away")
   - Praxisgemeinschaften (z.B. Anwalts- und/oder Notariatskanzleien,
     Ärzte- und Zahnärzte-Zentren), bei denen die einzelnen  
     Mitglieder nach aussen in eigenem Namen auftreten;   
     Unkostengemeinschaft (Vorgesellschaft)
Nutzen auch Sie Experten-Know-how zur MWST und testen Sie den neuen
Online-Ratgeber 20 Tage ohne Kaufzwang. Einfach auf www.weka-mwst.ch
registrieren und Sie erhalten Ihre persönlichen Zugangsdaten.
Herausgeber: Dr. Manuel Vogel ist Spezialist mit überwiegendem
Tätigkeitsgebiet Mehrwertsteuer. Seit 1997 berät er in nationalen und
internationalen MWST-Fragen. Er ist verantwortlicher Herausgeber des
Online-Ratgebers "WEKA MWST" und koordiniert ein Experten-Team aus
Rechtsprechung, Verwaltung und Beratung.
"WEKA MWST" - Online-Ratgeber zum Mehrwertsteuerrecht
CHF 248.- pro Halbjahr, Bestellung mit 20 Tage Rücktrittsrecht via
www.weka-mwst.ch
www.weka.ch,  info@weka.ch, T: 044 434 88 34
Über WEKA Verlag AG:
Die WEKA Verlag AG wurde 1978 in Zürich gegründet und beschäftigt
rund 65 Mitarbeitende. Die Produkte richten sich an Fach- und
Kaderleute und liefern umfassende, praxisorientierte und topaktuelle
Informationen, modern aufbereitet. Das WEKA-Sortiment umfasst rund 90
Ratgeber und Online-Angebote aus den Bereichen Management, Finanzen
und Steuern, Recht, Personal, Bau, Technik, Umwelt, Informatik,
Medizin, Schule. Die WEKA Verlag AG ist eine Tochtergesellschaft der
deutschen WEKA Business Information GmbH & Co. KG.
Kontakt und Bildmaterial: 
WEKA Verlag AG
Hermetschloostr. 77
Postfach
8010 Zürich
Claudio Weiss
Leiter Marketing
E-Mail:  claudio.weiss@weka.ch
Tel.:     +41/44/434'88'78
Internet: www.weka.ch
Kundenberatung und Bestellung:
Tel.:   +41/44/434'88'34
E-Mail:  info@weka.ch

Weitere Storys: WEKA Business Media AG
Weitere Storys: WEKA Business Media AG