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KV Schweiz, VPOD Luftverkehr, Push

Swiss-Bodenpersonal: Neuer GAV tritt definitiv in Kraft - Neuer GAV & Sozialplan ab 1.4.2005

Glattbrugg (ots)

Die Mitglieder der Gewerkschaften KV Schweiz,
VPOD Luftverkehr und PUSH haben an ihren heutigen Versammlungen den
neu ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gutgeheissen. Die
Einigung wurde bereits am 21. März zwischen den
Verhandlungsdelegationen der drei Verbände und dem SWISS-Management
erzielt. Damit konnte ein ab 1. April drohender vertragsloser Zustand
definitiv abgewendet werden. Der nunmehr rechtsgültig zustande
gekommene GAV gilt für alle Beschäftigten des SWISS-Bodenpersonals in
der Schweiz. Ebenfalls in Kraft gesetzt wird somit auch ein neuer
Sozialplan.
In den langwierigen, aber jederzeit konstruktiv geführten
Verhandlungen konnten die Verbände KV Schweiz, VPOD Luftverkehr und
PUSH erreichen, dass die SWISS von ihren ursprünglichen Forderungen
(u.a. Erhöhung der Arbeitszeit auf 43 Std. pro Woche, Reduktion des
Ferienanspruchs um 2 Tage pro Jahr) Abstand genommen hat.
Demgegenüber haben sich die Verbände zur Aushandlung von
arbeitszeitwirksamen Massnahmen (z.B. Jahresarbeitszeitmodell,
unbezahlter Urlaub, usw.) im Umfang von 1,8 - 2,5% bereit erklärt,
sofern die SWISS mit anderen Personalkategorien bis 31.12.2005
Einsparungen auf den personalbezogenen Kosten von 7 - 10% vereinbart.
Inhaltlich sind der neue GAV und Sozialplan nahezu identisch mit
den am 31.3.2005 auslaufenden Verträgen. So wurden alle Bestimmungen
und Regelungen des bisherigen GAV unverändert übernommen. Die Löhne,
Zulagen, Ferien usw. erfahren somit keine Änderungen. Die Arbeitszeit
beträgt wie bisher 42 Std./Woche. Da bis Ende 2005 grundsätzlich in
allen Punkten die gleichen Regelungen wie bis anhin gelten, wird eine
mögliche vertragliche Schlechterstellung gegenüber den übrigen
Personalkategorien vermieden.
Ferner haben die Verbände der Swiss das Zugeständnis abgerungen,
über die folgenden Punkte in Zukunft zu verhandeln: Fortschrittliche
Schichtarbeitsmodelle, Nachtzulagen, Salärsysteme und Freistellungen
für Gewerkschaftstätigkeit.
Die Laufzeit von GAV und Sozialplan beträgt drei Jahre. Während
dieser Zeit hat die SWISS kein Kündigungsrecht, d.h. dass die
jetzigen Konditionen nicht weiter unterschritten werden können.
Dieser Umstand gibt den Mitarbeitenden für die mittelfristige Zukunft
Gewähr für verlässliche Arbeitsbedingungen in einer schwierigen und
von grossen Unsicherheiten geprägten Zeit.

Kontakt:

Susanne Erdös
Zentralsekretärin
Kaufmännischer Verband Schweiz
Mobile: +41/79/635'18'50

Daniel Vischer
Präsident VPOD Luftverkehr
Mobile: +41/79/682'43'92

Richard Dunkel
Präsident PUSH
Mobile: +41/79/642'21'28

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